Drucksache - VI-1370  

 
 
Betreff: Stadtbad
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.06.2011 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.10.2011 
45. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD
2. Ausfertiung Antrag SPD
Änderungsantrag CDU
Änderungsantrag CDU 2. Ausfertigung
3. Ausfertiung Antrag SPD, Grüne, CDU und FDP
Änderungsantrag Linksfraktion
VzK13 BA, SB

Antrag der Fraktion der SPD

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                   2011

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
 

                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                Drucksachen Nr.: VI-0839

                                                                                                                und VI-1370

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

 

 

a)            Schlussbericht

Entwicklung der Liegenschaft „Stadtbad Oderberger Straße (Drs. VI-0839)

 

und

 

b)            Schlussbericht

Stadtbad (Drs. VI-1370)

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung der in der 29. Sitzung am 09.12.2009 und in der der 43. Sitzung am 29.06.2011 angenommenen Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummern:

 

a) VI-0839

 

1.                 Die BVV Pankow von Berlin hält an dem Ziel einer denkmalgerechten Sanierung des „Stadtbades Oderberger Straße“ mit einem durch eine breite Öffentlichkeit nutzbaren Schwimm- und Badebetrieb fest.

2.             Falls die Stiftung Denkmalschutz Berlin bis zum 31.12.2009 gegenüber dem Liegenschaftsfonds keine geschlossene und kurzfristig realisierbare Finanzierung für die Sanierung und Revitalisierung des „Stadtbades Oderberger Straße“ mit einer Badnutzung nachweisen kann, wird das Bezirksamt Pankow von Berlin ersucht mit dem Liegenschaftsfonds zu vereinbaren:

a.        dass die vorhandene vertragliche Absicherung auf Rückgabe des Bades an das Land Berlin bzw. den Liegenschaftsfonds genutzt wird, oder Verhandlungen über eine Rückabwicklung des Kaufvertrages aufgenommen werden.

b.        dass eine Zustimmung zu einer Veränderung des Kaufvertrages mit der Stiftung Denkmalschutz Berlin bei Aufgabe des Ziels einer öffentlichen Badnutzung nicht erteilt wird.

c.         dass ein Erwerber zu suchen ist, welcher bereit ist, das Bad denkmalgerecht zu sanieren, zu revitalisieren und einer öffentlichen Nutzung zuzuführen. Dieses ist vertraglich zu vereinbaren. Bei den Abwägungen im Rahmen der Zuschlagserteilung sind im Besonderen Synergien zu wichten, die sich durch die Erweiterung für die regionale Wirtschaft im Bezirk ergeben.

3.             Dieser Beschluss ist der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und dem Liegenschaftsfonds Berlin sowie der Berliner Stiftung Denkmalschutz mitzuteilen.

4.             Der zuständige Ausschuss der BVV Pankow von Berlin ist regelmäßig Entwicklungen über die aktuellen bezüglich dieser Liegenschaft zu informieren.

 

und

 

 

b) VI-1370

 

 

1.   Der Bezirk Pankow nimmt das, mit Schreiben an Bezirksbürgermeister Matthias Köhne vom 17. Juni 2011 geäußerte Angebot der Stiftung Denkmalschutz Berlin an, sich aktiv am Auswahlprozess für einen neuen Eigentümer/Betreiber des Stadtbades Oderberger Straße einzubringen.

 

2.   Die Entscheidung des Bezirks für einen neuen Eigentümer/Betreiber muss in einem offenen und transparenten Verfahren erfolgen. Die Ausschüsse für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Finanzen, Immobilienmanagement und Personal führen daher eine gemeinsame Anhörung aller Interessenten sowie der ehemaligen Genossenschaft und der Betroffenenvertretung nach der Sommerpause durch und empfehlen der BVV ein Votum für einen neuen Eigentümer/Betreiber. Die Unterlagen der Interessenten sind bis Ende Juli einzureichen. So dass durch die zuständige Abteilung im Bezirksamt die planungsrechtliche und denkmalschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit der eingereichten Sanierungs- und Nutzungskonzepte vorab geprüft werden kann.

 

3.   Das Bezirksamt wird ersucht, das Votum der BVV-Pankow zu übernehmen und an die Stiftung Denkmalschutz Berlin, den Liegenschaftsfonds Berlin sowie die weiteren Mitglieder des Steuerungsausschusses des Liegenschaftsfonds zu übermitteln.

 

4.   Das Bezirksamt wird ersucht, das detaillierte Vorgehen mit der Stiftung Denkmalschutz Berlin sowie dem Vorsteher der BVV und den Vorsitzenden der genannten Fachausschüsse abzustimmen.

 

5.   Die BVV nimmt die von der Stiftung Denkmalschutz genannten Kriterien für die Prüfung der Konzepte zur Kenntnis. Sie ersucht das Bezirksamt unter Hinzuziehung des Liegenschaftsfonds die Angemessenheit des der Stiftung Denkmalschutz Berlin zu erstattenden Aufwandes zu prüfen.

 

6.   „Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, zu prüfen, ob durch die Aufstellung oder Änderung einer Erhaltungsverordnung nach §172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 (die die DrS. VI-0095 konkretisiert) die in den Sanierungszielen des Gebietes Teutoburger Platz festgeschriebene Revitalisierung und Nutzung des Stadtbades als Schwimmhalle durch die breite Öffentlichkeit, die auch durch Beschluss der BVV mit DrS. VI-1088 bekräftigt wurde, langfristig gesichert werden können.

Sollte diese Prüfung positiv verlaufen, wird das Bezirksamt ersucht, einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Festsetzung der Erhaltungsverordnung voran zu treiben.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

Am 8. September 2011 fand eine gemeinsame Ausschusssitzung der Ausschüsse für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung und Finanzen, Immobilienmanagement und Personal statt, in der drei Bewerber ihre Konzepte für die denkmalgerechte Sanierung und den Betrieb des Stadtbades Oderberger Straße vorstellten und die Fragen der Bezirksverordneten beantworteten. An der Beratung nahmen als Gäste auch Vertreter der Stiftung Denkmalschutz Berlin (SDB) und des Liegenschaftsfonds Berlin (LFB) teil.

Das Bezirksamt hat den Bezirksverordneten die erbetenen Einschätzungen hinsichtlich der planungsrechtlichen und denkmalschutzrechtlichen Beurteilung auf der Basis der von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen rechtzeitig vor der Ausschusssitzung schriftlich vorgelegt.

 

In einer weiteren gemeinsamen Beratung der beiden Ausschüsse am 22.09. wurde eine Beschlussempfehlung an die BVV beschlossen, in der das Bezirksamt ersucht wird, sich gegenüber der SDB und im Steuerungsausschuss des LFB für einen Verkauf des Stadtbades an die Betreiber der benachbarten Sprachschule GLS, einzusetzen.

Die BVV wird in ihrer letzten Sitzung der VI. Wahlperiode am 26.10.2011 diese von allen Fraktionen unterstützte Empfehlung voraussichtlich beschließen. Das Bezirksamt wird im Steuerungsausschuss des Liegenschaftsfonds daraufhin für einen Verkauf an die GLS votieren und sich um die Zustimmung der anderen stimmberechtigten Mitglieder bemühen.

 

Die im Ersuchen erbetene Bewertung der von der Stiftung Denkmalschutz Berlin dargestellten zu erstattenden Aufwendungen hat das Bezirksamt nicht vorgenommen. Es sieht sich nicht in der Lage eine solche Prüfung durchzuführen. Der LFB, der diesbezüglich angefragt wurde, hat mitgeteilt, dass er Mangels entsprechender Unterlagen eine solche Prüfung ebenfalls nicht vornehmen könne. Wie sich die nunmehr mit 500.000 € bezifferten Aufwendungen zusammensetzen, sei dem Liegenschaftsfonds nicht bekannt. Für einen dem LFB früher genannten, geringeren Betrag sei auch kein Nachweis durch die SDB  vorgelegt worden.

 

Für das Stadtviertel, in dem sich das Stadtbad Oderberger Straße befindet, ist bereits im Jahre 2007 eine Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1

BauGB verabschiedet worden. Mit dieser Erhaltungsverordnung werden die städtebauliche Eigenart und das bauliche Erscheinungsbild geschützt.

Als Rechtsgrundlage zur Festschreibung einer öffentlichen Badnutzung, ist das Erhaltungsrecht auf Grund fehlender Regelungswirkung allerdings nicht geeignet.

 

 

Das Stadtbad ist zugleich ein Einzeldenkmal. Die unterschiedlichen rechtlichen Wirkungsbereiche können sich sinnvoll ergänzen. Das Denkmalschutzrecht erfasst

gleichfalls Veränderungen, die auf Grund der Erhaltungsverordnung nicht verhindert werden können, z. B. wenn es um den sogenannten Innenschutz erhaltenswerter Anlagen geht.

Ziel der Erhaltungsverordnung darf nur die Bewahrung der durch die Stadtgestalt geprägten Eigenart des Gebiets aus städtebaulichen Gründen sein.

Beabsichtigte Nutzungsänderungen, dürfen sich nicht auf bauliche Strukturen auswirken. Eine (neue) öffentliche Badnutzung kann durch das Erhaltungsrecht nicht vorgegeben werden.

 

Es wird gebeten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft

                                                                                                  und Stadtentwicklung

 

 

 
 

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