Drucksache - VI-1335  

 
 
Betreff: Transparenter Planungs- und Beteiligungsprozess zum Rangierbahnhof Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.05.2011 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
08.06.2011 
öffentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/ Die Grünen
2. Ausf. Antrag Bündnis 90/Grüne

Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung von Pankow erkennt die große Bedeutung des ehemaligen Rangierbahnhofs für die Entwicklung des gesamten Bezirks und spricht sich deshalb bei der Entwicklung der Fläche für ein offenen Planungsprozess und eine umfassende und modellhafte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger aus.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die Entwicklung der Fläche des ehemaligen Rangierbahnhofs Pankow gemeinsam mit dem Investor, der Krieger Grundstücks GmbH & Co. KG, voranzutreiben. Der Bezirk hält dabei an dem im Oktober 2009 zusammen mit der Aurelis Asset GmbH begonnenen dialogorientierten Verfahren fest. Das Bezirksamt setzt die begonnenen Akteursrunden fort, um auf Grundlage von Entwicklungszielen möglichst im Einvernehmen zwischen den unterschiedlichen Akteuren eine Rahmenplanung zu entwickeln.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Beteiligungs- und Planungsprozess unter Berücksichtigung folgender Kriterien weiterzuentwickeln:

 

A: Allgemein verständliche Informationsmaterialien für die Öffentlichkeit
 

1.      Die Darstellung und Erläuterung der derzeitigen planungsrechtlichen Situation.

2.      Die Planungen und Entwürfe des Bauvorhabens der Krieger Grundstücks GmbH & Co. KG.

3.      Die Zusammenstellung der Ergebnisse aus Gutachten und Stellungnahmen, die für die zukünftige Entwicklung des Rangierbahnhofs bzw. für die Fortschreibung des bezirklichen Zentrenkonzepts zu diesem Sachverhalt in Auftrag gegeben worden sind.

4.      Flächenbedarfe aus bezirklicher Sicht, z.B. für die Entwicklung der Infrastruktur, für die verkehrliche Erschließung, für die Bereitstellung von Flächen zum Wohnen, für Dienstleistung und Gewerbe, für die Erhaltung der stadtklimatischen Funktion der Fläche.

5.      Die Darstellung von bestehenden Defiziten im Umfeld der Planungsfläche und Vorschläge für Maßnahmen.

 

B: Öffentliche Anhörung von Expertinnen und Experten zu folgenden Themen

 

1.      Die Auswirkungen auf das Pankower Zentrum durch die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel bzw. von Fachmärkten auf der Fläche des eh. Rangierbahnhofs alternativ im Bereich der Berliner Straße bzw. der Prenzlauer Promenade.

2.      Eine Prognose des zusätzlichen Wohnflächenbedarfs in den angrenzenden Bezirksregionen.

3.      Der derzeitige zusätzliche Bedarf an wohnortnahen Gewerbeflächen für nicht-störendes Gewerbe im Bezirk, z.B. durch anstehende Betriebserweiterungen oder Verlagerungen.

4.      Weitere Flächenbedarfe und notwendige Entwicklungspotentiale für die gewerbliche Wirtschaft in den Ortsteilen Pankow, Pankow-Süd, Heinersdorf in Bezug auf die Fläche des Rangierbahnhofs Pankow.

5.      Zusätzlicher Flächenbedarf für Fachmärkte.

6.      Maßnahmen zur Lärmreduzierung im Bereich der bestehenden Straßen- und Schieneninfrastruktur.

7.      Auswirkungen durch die Entwicklung der Fläche auf die Verkehrsinfrastruktur insbesondere in den benachbarten Wohngebieten.

8.      Neue stadt- und klimaverträgliche Mobilitätskonzepte für die verkehrliche Erschließung.

9.      Die Erschließung durch eine neue Straßenbahnverbindung und die Untersuchung mehrerer Varianten.

10.  Anschlussmöglichkeiten an die Schiene für das Gewerbe und die modellhafte Einrichtung eines Abroll-Container-Transport-System (ACTS) für den kombinierten Güterverkehr.

11.  Stadtklimatische Auswirkungen durch eine Bebauung des eh. Rangierbahnhofs und notwendige Freihaltungsflächen für den Luftaustausch bzw. für die Kaltluftentstehung.

 

C: Durchführung einer Gebietskonferenz

 

1.      Die Gebietskonferenz richtet sich an alle Anwohnerinnen und Anwohner und an die interessierten Bürgerinnen und Bürger des Bezirks Pankow. Sie dient der umfassenden Information der Öffentlichkeit und der Ermittlung weiterer möglicher Flächenbedarfe bzw. Flächenansprüche an das Gelände des eh. Rangierbahnhofs.

2.      Das Bezirksamt stellt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Gebietskonferenz den zeitlichen Ablauf des gesamten Planungsprozesses dar. Im Planungsprozess werden einzelne „Meilensteine“, d.h. Zeitpunkte, benannt, an denen Entscheidungen durch die BVV, das Bezirksamt, die Senatsverwaltungen oder die Gemeinsame Landesplanung zu treffen sind. Hierdurch sollen die Entscheidungsabläufe transparent und nachvollziehbar gemacht werden.

3.      Das Bezirksamt macht von Beginn an transparent, wie mit Anregungen und Vorschlägen von Bürgerinnen und Bürger methodisch umgegangen wird. Hierbei sind u.a. finanzielle Restriktionen, Planungserfordernisse sowie Ziel- und Interessenskonflikte zu berücksichtigen.

4.      Das Bezirksamt bemüht sich um die Teilnahme von Vertreterinnen und Vertretern der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sowie der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen, um eine möglichst frühzeitige Einbeziehung der Senatsverwaltungen sicherzustellen.

5.      Die Ergebnisse der Gebietskonferenz werden dokumentiert und u.a. im Internet für alle zugänglich gemacht.

6.      Die BVV entscheidet im Anschluss an die Gebietskonferenz über die Planungsziele für das Gelände des eh. Rangierbahnhofs. Sie sind Grundlage für die Rahmenplanung und das sich anschließende Bauleitverfahren.

 

D: Einrichtung eines Lenkungsgremiums

 

1.      Das Bezirksamt strebt mit den beteiligten Senatsverwaltungen und der Gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg die Einrichtung eines informellen Lenkungsgremiums an. Hierzu sollen Vertreterinnen und Vertreter der BVV, Expertinnen und Experten sowie Bürgerinnen und Bürgern hinzugezogen werden. Es dient der zeitnahen Abstimmung der unterschiedlichen Planungen und hat eine größtmögliche Transparenz des Planungsprozesses zum Ziel.

2.      Das Bezirksamt setzt dabei die Prüfung entsprechend der Beschlusslage der BVV, Drs. VI-0152, Entwicklung des ehemaligen Rangier- und Güterbahnhofs Pankow fort. Das Bezirksamt prüft, unter welchen Voraussetzungen eine Ansiedlung von förderfähigen Betrieben im Sinne der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur auf einer Teilflächeglich ist und ersucht dabei die Unterstützung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologien und Frauen.

Der Planungs- und Beteiligungsprozess muss weitestgehend ergebnisoffen begonnen werden, um den Bürgerinnen und Bürgern überhaupt Beteiligungsmöglichkeiten zu eröffnen

 

Der Planungs- und Beteiligungsprozess muss weitestgehend ergebnisoffen begonnen werden, wenn er glaubwürdig sein und den Bürgerinnen und Bürgern Beteiligungsmöglichkeiten eröffnen soll. Der Handlungsspielraum des Bezirks muss dabei transparent gemacht werden.

 

Nur unter Berücksichtigung aller kommunalen Flächenansprüche und Bedarfe ist eine stadtverträgliche Entwicklung der Fläche möglich. Der Bezirk ist dabei der Daseinsvorsorge verpflichtet und vertritt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger Pankows. Das Grundgesetz hat die Kommunen aus diesem Grund mit der Planungshoheit ausgestattet, die die Berliner Bezirke in ihrem Zuständigkeitsbereich wahrnehmen.

 

Das Büro Planergemeinschaft Hannes Dubach, Urs Kohlbrenner, die ursprünglich für die Moderation der Akteursrunden und zur Entwicklung eines Rahmenplans für das eh. Rangierbahnhofsgelände beauftragt worden sind, hatten neben den Akteursrunden als Planungs- und Beteiligungsinstrument eine Gebietskonferenz vorgeschlagen. Seit Verkauf der Fläche an die Krieger Grundstücks GmbH & Co. KG durch die Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG wurde seitdem ein umfassender Planungs- und Beteiligungsprozess im Vorfeld eines Bauleitverfahrens nicht mehr verfolgt. Stattdessen sollen nun die planerischen Vorstellungen des derzeitigen Eigentümers und Investors zur Maßgabe für die Entwicklung der strategisch enorm wichtigen Fläche für den Bezirk werden.

 

 

 
 

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