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Drucksache - VI-1099
Die Bezirksverordnetenversammlung unterstützt die Intention des Bebauungsplan 3-32 für die Fläche der Grundstücke Belforter Straße 5 – 8, Straßburger Straße 33 – 36 und Metzer Straße 35 – 37, die vorhandenen Baukörper und Freiflächen zu sichern. Die BVV fordert das Bezirksamt jedoch auf, den Entwurf dahin gehend zu ändern, dass in den Bereichen zwischen den Wohnblöcken die Errichtung einer Tiefgarage ausgeschlossen ist. Zur Straßburger Straße ist die im B- Plan-Entwurf vorgesehene Blockrandschließung nicht in der gesamten Straßenfront durchzuziehen, sondern im Bereich der grünen Höfe zu unter-brechen, damit ein Freiraumverbund aus stadtklimatischen Gründen erhalten bleiben kann. Aus ökologischen und stadtklimatischen Gründen handelt es sich bei den vorhandenen Freiflächen um ein wichtiges Grünpotential, das nicht durch eine Bebauung vom Grünzug Metzerstraße und der Grünfläche um den Wasserturm getrennt werden darf. Die vorhandenen Wohngebäude stehen sowohl für eine Stadtplanung der fünfziger Jahre des letzten Jahrhunderts, bei der gesundes und preiswertes Wohnen Vorgang vor einer Rückbesinnung auf die historische gründerzeitliche Blockbebauung hatte, und ist eines der letzten Beispiele dieser städtebaulichen Prämissen im Ortsteil Prenzlauer Berg. |
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