Drucksache - VI-1095  

 
 
Betreff: Städtebauliches Entwicklungskonzept für die Flächen rund um den Weißen See
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
   Fraktion der CDU
   FDP-Fraktion
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.06.2010 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
03.11.2010 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.09.2014 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD-Fraktion, 34 BVV am 09.06.2010
Antrag SPD, Grüne, CDU und FDP, Ausfertigung nach Beschlussfassung, 34. BVV am 09.06.10
VzK 13 Zwischenbericht, Bezirksamt, 37. BVV am 03.11.10
VzK§13 BA SB, 25. BVV am 17.09.14

Das Bezirksamt wird ersucht, ein städtebauliches Entwicklungskonzept (informelle Planung) für das Gelände um den Weißen See (G

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Begründung:

1

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                         2014

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache-Nr.:
 

              in Erledigung der

              Drucksache Nr.: VI-1095

 

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

 

Schlussbericht

 

 

Städtebauliches Entwicklungskonzept für die Flächen rund um den Weißen See

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

In Erledigung des in der 34. Sitzung am 09.06.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-1095 –

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, ein städtebauliches Entwicklungskonzept (informelle Planung) für das Gelände um den Weißen See (Gebiet zwischen Berliner Allee, Seestraße, Parkstraße und Albertinenstraße) vorzulegen und dazu in einem ersten Schritt vorhandene Nutzungen (inkl. Leerständen) und  öffentliche Bedarfe (z.B. Grünflächen) sowie  Baupotentiale zu erfassen.

 

Auf dieser Basis wird das Bezirksamt dann ersucht, ein Leitbild für die Flächen rund um den Weißen See vorzulegen und dazu eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger unter Einbeziehung der BVV und ihrer Fachausschüsse durchzuführen.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

 

 

Bei dem Bereich um den Weißen See handelt es sich um ein Bestandsgebiet, was im Wesentlichen vollständig bebaut ist, Baupotentiale sind weitgehend ausgeschöpft. Planungsrechtlich wird der bebaute Bereich gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt, eine

geordnete städtebauliche Entwicklung ist gewährleistet. Durch die prägende Bebauung und die zahlreich unter Denkmalschutz stehenden Gebäude sind Aus-, Um- oder Neubauten gestalterisch enge Grenzen gesetzt. Insbesondere durch den Denkmalschutz liegt ein restriktives Instrument vor, um die bauliche Entwicklung zu steuern. Größere Wohnungsbaupotentiale gibt es nicht.

Die Notwendigkeit der Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes hat daher keine Priorität und ist auf Grund der engen personellen Situation in absehbarer Zeit nicht leistbar.

 

Anders verhält es sich in der Frage nach der Entwicklung der öffentlichen Grünflächen um den Weißen See. Trotz der größtenteils öffentlich gewidmeten Grünflächen, gibt es tatsächlich genutzte Grünflächen, die in privatem Eigentum sind. Sie müssen durch die im Verfahren befindlichen Bebauungspläne XVIII-47, 3-21 und 3-22 für den Gemeinbedarf noch gesichert werden. Um die Inanspruchnahme von privatem Eigentum ausreichend begründen zu können, ist es jedoch notwendig, ein Konzept bzw. einen Landschaftsplan zu entwickeln. Hier muss sowohl auf die bestehenden öffentlichen Grünflächen als auch auf die in Anspruch zu nehmenden Flächen eingegangen werden, um den Eingriff in das Recht auf Eigentum zu rechtfertigen.

Des Weiteren wird auf die Drucksachen Nr.: VII-0365 und bezüglich der Sporthalle Berliner Allee 127 auf die Drucksache Nr. VII-0178/2012 verwiesen.

 

Wir bitten, das Ersuchen als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

--------------------

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Matthias Köhne              Jens Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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