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Drucksache - VI-1084
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin . 1. 2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drs.:VI – 1084 und in Erledigung der Drs.:VI - 1168
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlußbericht
Betr.: Die nachhaltige Entwicklung der Botanischen Anlage Blankenfelde wirksam unterstützen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung, des in der Sitzung am 7.7. 2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: VI - 1084
„Das Bezirksamt wird ersucht den Botanischen Volkspark (Botanischen Anlage Blankenfelde) langfristig zu entwickeln, dazu ein dreijähriges Projekt mit der Grün Berlin GmbH (GB) einzugehen und ein langfristig tragfähiges Konzept für den Botanischen Volkspark (BV) unter breiter öffentlicher Beteiligung zu erstellen. Die Konzepte der Grün Berlin GmbH und des Förderverein Botanische Anlage Blankenfelde (FöBAB) sind zusammenzuführen. FöBAB ist in die Entwicklung des BV einzubinden und seine Arbeitsbereiche sind zu bestimmen. Das BA wird ersucht einen Nutzungsvertrag mit der Grün Berlin GmbH zu vereinbaren, der auch die Einrichtung eines Beirates beinhaltet. Der Beirat soll ein langfristig tragfähiges Konzept für den BV unter breiter Bürgerbeteiligung sichern. Der Beirat erstellt einen Rahmenplan, in dem u.a. die Tätigkeitsbereiche der beteiligten Akteure festgelegt werden. Der Beirat setzt sich zusammen aus Vertretern des Bezirksamtes (2), der Grün Berlin GmbH (2), des FöBAB (2), der Fraktionen der BVV sowie einem Vertreter eines im Bezirk tätigen Umweltverbandes, eines Vertreter des Bürgervereins Blankenfelde und eines Vertreters der Wissenschaft. Der Beirat kann bei Bedarf erweitert werden.
Die Berufung des Beirats erfolgt mit Abschluss des Nutzungsvertrages für den BV. Der Beirat arbeitet unter dem Vorsitz des für das Amt für Umwelt und Natur zuständigen BA-Mitgliedes, das zu den mindestens 2-mal jährlich stattfindenden Sitzungen einlädt, über die im Umweltausschuss zu berichten ist.“
und
in Erledigung, des in der Sitzung am 3.11. 2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: VI – 1168
„Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV vor Abschluss eines Vertrages mit der Grün Berlin GmbH für die Botanische Anlage Blankenfelde den Inhalt des Vertrages im Ausschuss für Finanzen, Immobilien und Personal und im Ausschuss für Umwelt und Natur vorzustellen und beraten zu lassen. Das Bezirksamt wird außerdem ersucht, sich nachdrücklich für die Bildung eines Beirates in der von der BVV geschlossenen Form einzusetzen, der die Entwicklung und Nutzung der Botanischen Anlage während der Laufzeit dieses Vertrages begleitet.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Das Bezirksamt hat am 22.12. 2010 mit der landeseigenen gemeinnützigen Grün Berlin Park und Garten GmbH (Grün Berlin) einen Vertrag zur Nutzung des Botanischen Volksparkes Blankenfelde (BVB) abgeschlossen. Der Vertrag tritt zum 1.1. 2011 in Kraft und bildet die Basis für eine zunächst auf 3 Jahre befristete Nutzung des BVB durch die Grün Berlin.
Wesentliche Bestandteile der vertraglichen Vereinbarung sind:
· - ein dauerhaft tragfähiges Konzept zur Erhaltung und Entwicklung des · Die konzeptionellen Vorstellungen des Fördervereins Botanische Anlage Blankenfelde sind hinsichtlich der Umsetzbarkeit zu prüfen und im Rahmen der Gesamtentwicklung zu berücksichtigen, soweit sie wirtschaftlich tragfähig, finanziell belastbar und in das Gesamtkonzept integrierbar sind. · Der BVB bleibt gewidmete Grün- und Erholungsanlage nach dem Grünanlagengesetz. · Ein Beirat, in dem alle Fraktionen der BVV, der Bürgerverein Dorf- Blankenfelde e.V. und der Förderverein Botanische Anlage Blankenfelde vertreten sind, wird eingerichtet und begleitet die Entwicklung des BVB. · Ein Eintrittsgeld für den BVB kann nur nach erfolgter Qualifizierung der Anlage sowie Schaffung von zusätzlichen Attraktionen und Angeboten erhoben werden. · Ein Nutzungsentgelt wird zunächst nicht erhoben. Grün Berlin übernimmt die Pflege- und Unterhaltungskosten sowie alle Lasten, Abgaben und Gebühren und erhält aus dem Haushalt des Amtes für Umwelt und Natur ein jährliches Budget in Höhe von 378.000 Euro zur Deckung aller Ausgaben. Bei einer Verlängerung des Vertrages über 3 Jahre hinaus verringert sich die Zuweisungshöhe. · Beide Vertragspartner besitzen ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Vor Unterzeichnung des Vertrages haben der Ausschuss für Finanzen, Immobilien und Personal am 9.12. 2010 sowie der Ausschuss für Umwelt und Natur am 16.12. 2010 den Inhalt des Vertrages vorgestellt bekommen und Einsicht in den Vertragstext genommen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Das Bezirksamt weist der Grün Berlin aus dem laufenden Haushalt des AUN ein jährliches Budget in Höhe von 378.000 Euro in Form einer Zuwendung zu. Sollte der Vertrag fortgeführt werden, reduziert sich diese Zuwendung auf 318.000 Euro im 4. und im 5. Jahr. Die Grün Berlin GmbH übernimmt sämtliche Pflege-, Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten. Anfallende Kosten für die Entwicklung und Attraktivitätssteigerung des BVB werden ebenfalls durch die Grün Berlin GmbH übernommen. Die im Rahmen des Nutzungsverhältnisses ggf. neu errichteten Objekte (Anlagen, Hochbauten und technische Einrichtungen), die nach gemeinsamer Abstimmung im Botanischen Volkspark verbleiben, gehen mit dem Ende des Nutzungsvertrages entschädigungslos in das Eigentum des Bezirkes über.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Die geplante behutsame Entwicklung des Botanischen Volksparkes wird diesen noch mehr als bisher zu einem attraktiven Bildungs- und Erholungsort für Kinder und Familien machen.
Matthias Köhne Bezirksbürgermeister
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