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Drucksache - VI-0869
Das Bezirksamt wird ersucht,
alle nötigen Vorraussetzungen zu klären, um auf der Werneuchner Wiese eine
vierzügige Gemeinschaftsschule zu planen und zu bauen. Ziel soll sein, die
weitere im Prenzlauer Berg geplante Gemeinschaftsschule dorthin zu verlagern
sowie eine flexible Nutzung des Schulneubaus zwischen Grund- und Oberschulteil
zu ermöglichen. Insbesondere sind folgende
Punkte zu klären:
Zur Bewältigung des
steigenden Bedarfs an Grundschulplätzen setzt der Bezirk hauptsächlich auf die
Sanierung und Herstellung bestehende Gebäude. Diese Strategie ist bislang
alternativlos, allerdings mit vielfältigen Problemen behaftet. So kostet die Sanierung
der denkmalsgeschützten Altbauten sehr viel Geld und führt auf der anderen
Seite nur zu relativ kleinen und in der Nutzung wenig flexiblen Gebäuden.
Beispielsweise kostet die Sanierung des Gebäudes Danziger Strasse 50 bislang
über 5 Mio. €, um es überhaupt als Schule nutzen zu können. Weitere 3 bis
4 Mio. € werden notwendig sein, um auch die äußere Hülle und die
Freiflächen gestalten und die Sanierung abzuschließen zu können. Letztlich
deckt dieses Gebäude aber nach Musterraumprogramm nur den Bedarf einer
zweizügigen Grundschule ab. Eine ähnliche Situation zeichnet sich in der
Pasteurstraße 7 – 11, der ehemaligen Pasteur-Oberschule, ab. Hier sind in
die Investitionsplanung allein 25 Mio. € für die Sanierung des Gebäudes
eingestellt, weitere 5 Mio. € für die Errichtung einer
4-Felder-Sporthalle. Ergebnis dieser Sanierung wird in der Variante A eine
zweizügige Grundschule mit der Option zum Umbau in eine Oberschule (Erhalt der
Fachräume etc) und in der Variante B eine dreizügige Grundschule ohne den Erhalt
der Fachräume sein. Das Bezirksamt soll deshalb
ausloten, ob es fachlich sinnvoller ist, durch den Neubau einer vierzügigen
Gemeinschaftsschule (Klasse 1-10) auf der Werneuchner Wiese nicht nur eine
standardgerechte Schule zu schaffen, die
in der Flächenausnutzung und in den energetischen Standards wirtschaftlicher
ist, sondern die auch alle fachlichen Anforderungen an eine Grund- und eine
Oberschule erfüllt sowie in der Nutzung – je nach Schülerentwicklung
– zwischen den Schulstufen variabel ist. Weiterhin soll das Bezirksamt
ausloten, welche Gebäude in der Perspektive zugunsten des Neubaus abgegeben
werden können und wie eine minimale Instandsetzung dieser sanierungsbedürftigen
Gebäude gewährleistet werden könnte, um sie für eine zu definierende Übergangszeit
nutzen zu können. Durch das Urteil des
Verwaltungsgerichts vom August 2009, das die Möglichkeit ausschließt, zwei
Drittel der Plätze der Gemeinschaftsschulen Kindern der Umgebung zur Verfügung
zu stellen, ist das Ziel, im Bezirk
weitere Gemeinschaftsschulen zu schaffen und gleichzeitig die wachsenden
Schülerzahlen aufzufangen, in einen Interessenkonflikt geraten. Das Bezirksamt
wird deshalb aufgefordert, mit der Senatsverwaltung über eine rechtssichere
Lösung zu beraten, die beiden Zielen gerecht wird. |
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