Drucksache - VI-0869  

 
 
Betreff: Gemeinschaftsschule auf der Werneuchener Wiese
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2009 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung mitberatender Ausschuss
05.11.2009 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vertagt   
19.11.2009 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vertagt   
03.12.2009 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vertagt   
Ausschuss für Schule und Sport mitberatender Ausschuss
13.10.2009 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal federführender Ausschuss
03.12.2009 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD, 23.09.09

Das Bezirksamt wird ersucht, alle nötigen Vorraussetzungen zu klären, um auf der Werneuchner Wiese eine vierzügige Gemeinschaf

Das Bezirksamt wird ersucht, alle nötigen Vorraussetzungen zu klären, um auf der Werneuchner Wiese eine vierzügige Gemeinschaftsschule zu planen und zu bauen. Ziel soll sein, die weitere im Prenzlauer Berg geplante Gemeinschaftsschule dorthin zu verlagern sowie eine flexible Nutzung des Schulneubaus zwischen Grund- und Oberschulteil zu ermöglichen.

 

Insbesondere sind folgende Punkte  zu klären:

  1. Die Erstellung einer Studie, wie eine vierzügige Schule mit Sporthalle und Freiflächen auf der Werneuechner Wiese realisiert werden könnte.
  2. Eine Analyse, welche Schulstandorte durch einen solchen Neubau abgegeben und ggf. für eine Übergangszeit noch für Unterrichtszwecke genutzt werden könnten.
  3. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Einbezug der durch die abzugebenden Gebäude entfallenden Sanierungs- und Bewirtschaftungskosten und ggf. möglichen Beteiligung an den  Verkaufserlösen.
  4. Eine Klärung  mit der Senatsverwaltung für Finanzen, ob die für das Schulgebäude Pasteurstraße 7-11 eingestellten Investitionsmittel für einen Neubau umgewidmet werden können.
  5. Verhandlungen mit der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, um das Zugangsverfahren zur Gemeinschaftsschule rechtssicher so zu regeln, dass bevorzugt Kinder aus der Umgebung aufgenommen werden können.
  6. Suche nach einem Alternativstandort für den Fall, dass ein Neubau auf der Werneuchner Wiese nicht realisiert werden kann.

 

Zur Bewältigung des steigenden Bedarfs an Grundschulplätzen setzt der Bezirk hauptsächlich auf die Sanierung und Herstellung b

Zur Bewältigung des steigenden Bedarfs an Grundschulplätzen setzt der Bezirk hauptsächlich auf die Sanierung und Herstellung bestehende Gebäude. Diese Strategie ist bislang alternativlos, allerdings mit vielfältigen Problemen behaftet. So kostet die Sanierung der denkmalsgeschützten Altbauten sehr viel Geld und führt auf der anderen Seite nur zu relativ kleinen und in der Nutzung wenig flexiblen Gebäuden. Beispielsweise kostet die Sanierung des Gebäudes Danziger Strasse 50 bislang über 5 Mio. €, um es überhaupt als Schule nutzen zu können. Weitere 3 bis 4 Mio. € werden notwendig sein, um auch die äußere Hülle und die Freiflächen gestalten und die Sanierung abzuschließen zu können. Letztlich deckt dieses Gebäude aber nach Musterraumprogramm nur den Bedarf einer zweizügigen Grundschule ab. Eine ähnliche Situation zeichnet sich in der Pasteurstraße 7 – 11, der ehemaligen Pasteur-Oberschule, ab. Hier sind in die Investitionsplanung allein 25 Mio. € für die Sanierung des Gebäudes eingestellt, weitere 5 Mio. € für die Errichtung einer 4-Felder-Sporthalle. Ergebnis dieser Sanierung wird in der Variante A eine zweizügige Grundschule mit der Option zum Umbau in eine Oberschule (Erhalt der Fachräume etc) und in der Variante B eine dreizügige Grundschule ohne den Erhalt der Fachräume sein.

Das Bezirksamt soll deshalb ausloten, ob es fachlich sinnvoller ist, durch den Neubau einer vierzügigen Gemeinschaftsschule (Klasse 1-10) auf der Werneuchner Wiese nicht nur eine standardgerechte Schule zu  schaffen, die in der Flächenausnutzung und in den energetischen Standards wirtschaftlicher ist, sondern die auch alle fachlichen Anforderungen an eine Grund- und eine Oberschule erfüllt sowie in der Nutzung – je nach Schülerentwicklung – zwischen den Schulstufen variabel ist. Weiterhin soll das Bezirksamt ausloten, welche Gebäude in der Perspektive zugunsten des Neubaus abgegeben werden können und wie eine minimale Instandsetzung dieser sanierungsbedürftigen Gebäude gewährleistet werden könnte, um sie für eine zu definierende Übergangszeit nutzen zu können.

Durch das Urteil des Verwaltungsgerichts vom August 2009, das die Möglichkeit ausschließt, zwei Drittel der Plätze der Gemeinschaftsschulen Kindern der Umgebung zur Verfügung zu stellen, ist das Ziel, im Bezirk weitere Gemeinschaftsschulen zu schaffen und gleichzeitig die wachsenden Schülerzahlen aufzufangen, in einen Interessenkonflikt geraten. Das Bezirksamt wird deshalb aufgefordert, mit der Senatsverwaltung über eine rechtssichere Lösung zu beraten, die beiden Zielen gerecht wird.

 

 
 

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