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Drucksache - VI-0827
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin 1.2010 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in
Erledigung der Drucksache
Nr.: VI-0827 Vorlage
zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Blockweise
Bebauungspläne Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: In
Erledigung des in der 28. Sitzung am 11.11.2009 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-0827 –
wird gemäß
§ 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das Amt für
Planen und Genehmigen (bzw. neu: Stadtentwicklungsamt) prüft das Erfordernis,
in den vier noch bestehenden Sanierungsgebieten und im Gebiet Kollwitzplatz im
Ortsteil Prenzlauer Berg flächendeckend je Baublock qualifizierte
Bebauungspläne aufzustellen. Neben dem
Regelungsbedarf zum Maß der Nutzung bzw. dem Schutz geeigneter Flächen vor
Nachverdichtung muss nunmehr die Prüfung auch das Erfordernis für Festlegungen
zur Art der Nutzung im Sinne des Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung
vom 11.11.2009 – Drucksache Nr. VI-0827 – beinhalten. Die
bisherige Prioritätensetzung (2. Zwischenbericht zur Drs. -Nr. VI-0495/08)
basierte allein auf dem dort formulierten vorrangigen Ziel, eine angemessene
Nachverdichtung zu steuern und hatte vor allem die Baustrukturen im Fokus. Der
„Maßstab“ für das Planerfordernis und die Prioritätensetzung
entsprach dementsprechend dieser Problemstellung. Für eine
Festlegung von Prioritäten zur Sicherung der nunmehr erweiterten Zielstellung,
auch bestimmte Nutzungen bzw. Nutzungsmischung zu sichern, ist jedoch eine
Analyse der bestehenden Nutzungsstrukturen und bestehender Konflikte noch
erforderlich. Es ist ein anderer „Maßstab“ für das Planerfordernis
und die Prioritätensetzung anzulegen, der zu anderen Ergebnissen führen dürfte.
Zunächst ist auch hierfür die Erfassung der bestehenden Situation erforderlich,
um eine Bewertung vornehmen zu können. Die
Aufstellung weiterer Bebauungspläne im Sinne der BVV-Ersuchen wird sich daher
zeitlich strecken. Die mit den
BVV-Ersuchen gewünschte kurzfristige flächendeckende Überplanung der noch
bestehenden Sanierungsgebiete und des ehem. Sanierungsgebietes im Ortsteil
Prenzlauer Berg mit Bebauungsplänen ist aus Kapazitätsgründen, sowohl
finanziell als auch personell nicht leistbar. Die als
beispielgebend herangezogenen Planungen im Bezirk Mitte für das
Sanierungsgebiet Spandauer Vorstadt sind bereits 1998, vor der
Bezirksgebietsreform, neben weiteren 9 Verfahren für qualifizierte B-Pläne als
einfache B-Pläne I-B5a bis v aufgestellt worden, mit dem Ziel, die Wohnnutzung
zu sichern. Von den 22 Teilplänen wurden bisher nur 2 Bebauungspläne
festgesetzt. Für das
Sanierungsgebiet Rosenthaler Vorstadt wurde nach entsprechender Bestandsanalyse
im Dezember 2008 beschlossen - neben 7 bereits aufgestellten und z.T.
festgesetzten qualifizierten
Bebauungsplänen - weitere 9 Bebauungspläne aufzustellen. Diese sollen im
Wesentlichen als einfache Bebauungspläne gem. § 30 Abs. 3 BauGB nur die
Nutzungsarten (Allgemeines Wohngebiet/ Mischgebiet) sichern und sollen nur
punktuell für einzelne Grundstücke durch Festsetzungen zu den überbaubaren
Grundstücksflächen qualifiziert werden. Das
Sanierungsgebiet Spandauer Vorstadt hatte eine Fläche von ca. 67 ha, das
Sanierungsgebiet Rosenthaler Vorstadt umfasste eine Fläche von ca. 37 ha. Diese
Planungen sind also hinsichtlich der Planungsziele und der zu überplanenden Flächen
nicht wirklich vergleichbar, mit dem Auftrag, der durch die BVV-Ersuchen, die
sich nicht auf den Ortsteil Prenzlauer Berg beschränken, formuliert
wurde. Allein für
die 4 bestehenden Sanierungsgebiete und das Gebiet Kollwitzplatz im Ortsteil
Prenzlauer Berg würde der mit qualifizierten B-Plänen zu überplanende Bereich
eine Fläche von mindestens 256 Hektar betreffen. Hierbei
wäre noch erklärungsbedürftig, warum sich das Planerfordernis nur auf die
Grenzen der förmlich festgelegten Sanierungsgebiete reduzieren soll und die
formulierten Ziele nicht auch in angrenzenden Baublöcken zu verfolgen sind. Die
zu betrachtende Fläche in den o.g. 5 Gründerzeitgebieten des Ortsteils
Prenzlauer Berg würde danach ca. 284 ha umfassen. Bei
blockweiser Geltungsbereichsabgrenzung ergäben sich hieraus ca. 93
Bebauungsplanverfahren, die zu den bereits laufenden Bebauungsplanverfahren und
den in anderen Ortsteilen erforderlichen Bebauungsplanverfahren hinzukämen.
Dies ist, auch unter Aufbietung aller vorhandenen Kräfte, nicht in wenigen
Jahren möglich. Es
erscheint auch nicht sinnvoll, die gesamte Planungskapazität des Bezirkes
Pankow auf den Ortsteil Prenzlauer Berg zu konzentrieren. Die gewünschte
Überplanung kann nur schrittweise und bei entsprechender Präzisierung der Planungsziele
in Angriff genommen werden. Sonst wäre insbesondere bei einem Erfordernis, von
den Sicherungsinstrumenten (Zurückstellung von Baugesuchen /
Veränderungssperre) Gebrauch zu machen, die Handlungsfähigkeit in der Breite
nicht mehr gegeben. Dies sind keine rein technisch-organisatorischen Gründe,
sondern aus rechtlichen Gründen notwendige Überlegungen, weil für die Anwendung
von Veränderungssperren jeweils die Planungsziele hinreichend konkretisiert
sein müssen. Vom Zeitpunkt einer Zurückstellung an müssten die B-Pläne nach
spätestens 3 Jahren Rechtskraft erlangt haben, wenn damit die weitere
Entwicklung der Gebiete gesteuert werden soll. (Zur Verdeutlichung des
Konfliktpotenzials auch hier der Vergleich: In den o. g. 2 Sanierungsgebieten
im Bezirk Mitte sind ca. 993 Grundstücke betroffen; in den Sanierungsgebieten
im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg allein ca. 1767 Grundstücke.) Ein
zeitlich gestaffeltes Vorgehen und eine Prioritätensetzung nach Planerfordernis
und Konkretisierung der Planungsziele sind daher unumgänglich. Im Gebiet
Teutoburger Platz wurde für den Baublock Kastanienalle – Schönhauser
Allee – Oderberger Straße, soweit ein Planerfordernis zur Steuerung der
Bebauung auf einer bestehenden Potentialfläche bestand, bereits ein Aufstellungsbeschluss
für den B-Plan 3-24 gefasst. Die Konkretisierung der Planinhalte wird auf der
Basis des favorisierten Entwurfs aus dem Gutachten zum Grundstück
Kastanienallee 97-99, Schönhauser Allee 148 im Rahmen des
Aufstellungsverfahrens erfolgen. Um den
Ersuchen der BVV (Drs. Nr. VI-0495/08 und -0827/09), soweit möglich, zu
entsprechen, soll folgender Weg beschritten werden: 1. Um die unter a, b, c genannten
Ziele bezüglich der Nutzungsarten zu qualifizieren, sollen zunächst die
Nutzungsstrukturen in den 5 Gebieten blockweise analysiert werden. Um eine
Prioritätensetzung zu ermöglichen, soll eine Konfliktanalyse das
Planerfordernis verifizieren. Hierzu sollen in einem ersten Schritt die Erfahrungen und
die Gebietskenntnisse des Sanierungsträgers S.T.E.R.N. einfließen. 2. Für eine Konkretisierung der
Planungsziele ist vor allem ein abgestimmtes Leitbild als Orientierung für die
Entwicklung der Gebiete nach Aufhebung der Sanierung erforderlich, welches
derzeit durch die Rahmenpläne zum Teil noch gegeben, aber teilweise schon durch
die Realentwicklung überholt ist. Es besteht die Absicht, eine förmliche
Bereichsentwicklungsplanung (BEP) für den Ortsteil Prenzlauer Berg zu
erarbeiten. Neben der Art der Grundstücksnutzungen sollen auf dieser Ebene auch
Dichtemodelle und Freiflächenkonzepte diskutiert und abgewogen werden. Darüber
hinaus soll in diesem Rahmen eine Verknüpfung mit den Fachplanungen der anderen
Fachämter erfolgen. Auf diese Weise sollen die auf dieser Ebene notwendige
förmliche Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit und auch die notwendige
Abwägung in den Gremien des Bezirkes erfolgen. 3. Parallel dazu wird das Bezirksamt
bereits kurzfristig Bebauungsplanverfahren einleiten, sobald und soweit das
Erfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplans für eine geordnete
städtebauliche Entwicklung offenbar und die Planungsziele hinreichend geklärt
sind. Derzeit befinden sich folgende Bebauungsplanverfahren in
Vorbereitung: - Im Gebiet Bötzowstraße: eine Teilfläche des Baublocks Danziger Straße –
Bötzowstraße – Dietrich-Bonhoeffer-Straße – Greifswalder Straße zur
Freihaltung von Bebauung und Sicherung einer öffentlichen Grünfläche mit der
Zweckbestimmung „Öffentlicher Spielplatz“ auf den Grundstücken
Dietrich-Bonhoeffer-Str. 22-27 und den hinter den Grundstücken Danziger Straße
132, 134, 136 liegenden Grundstücksteilen. - Im Gebiet Teutoburger Platz: der Baublock Eberswalder Straße – Kastanienallee
– Oderberger Straße mit Ausnahme des bereits im Geltungsbereich des
B-Plans 3-25 (Hirschhof) enthaltenen Plangebiets. Ziel und Zweck der Planung ist es, weitere bisher unbebaute
Flächen im Block-innenbereich von Bebauung freizuhalten. Hinsichtlich der
Nutzungsarten ist der Baublock sehr heterogen. - Im Gebiet Kollwitzplatz: die östliche Teilfläche des Baublocks Belforter Straße
– Straßburger Straße – Metzer Straße – Kollwitzstraße mit dem
Ziel, Allgemeines Wohngebiet zu sichern, das Maß der Nutzung und die maximal
zulässigen Gebäudehöhen festzusetzen um eine mögliche Nachverdichtung
angemessen zu steuern. Alles
Weitere wird den jeweiligen Vorlagen zur Kenntnisnahme über die zu fassenden
Aufstellungsbeschlüsse des Bezirksamtes zu entnehmen sein. Es wird
gebeten, die Drucksache Nr. VI-0827 damit als beantwortet zu betrachten. Haushaltsmäßige
Auswirkungen Die Kosten
der Planverfahren können derzeitig noch nicht beziffert werden. Es besteht
die Absicht, die städtebaulichen Planungsleistungen für die Erarbeitung der
Bereichsentwicklungsplanung und einzelner Bebauungsplanverfahren zur Sicherung
der Sanierungsziele aus dem Kapitel 4610, Titel 893 31 zu finanzieren. Leistungen,
die aus diesem Titel nicht finanziert werden können, müssen aus Kapitel 4610,
Titel 540 10 finanziert werden, soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Auf eine angemessene Finanzausstattung ist bei der künftigen Haushaltsplanung
zu achten. Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder-
und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Dr.
Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Kultur,
Wirtschaft und
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