Drucksache - VI-0794  

 
 
Betreff: Konsultationsverfahren zur Beteiligung der BVV bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen aus Drittmitteln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.06.2009 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
01.07.2009 
Fortführung der 25. öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung mitberatender Ausschuss
08.10.2009 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vertagt   
05.11.2009 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vertagt   
28.10.2010 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung zurückgezogen   
Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal federführender Ausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen, 17.06.09

Die Bezirksverordnetenversammlung wird künftig vor Beschlussfassung im Bezirksamt über bauliche Vorhaben aus Programmen des Bu

Die Bezirksverordnetenversammlung wird künftig vor Beschlussfassung im Bezirksamt über bauliche Vorhaben aus Programmen des Bundes bzw. des Landes Berlin konsultiert.

 

1.       Das Bezirksamt informiert rechtzeitig die für die entsprechenden Bereiche zuständigen Fachausschüsse, in dessen Fachvermögen die baulichen Vorhaben angemeldet werden sollen, mit einer schriftlichen Vorlage

-               über die Auswahl der einzelnen Vorhaben und die Darstellung der Ziele,

-               über die Kostenansätze in den jeweiligen Haushaltsjahren,

-               über die Begründung für die Aufnahme der Vorhaben in die jeweilige Programmliste,

-               über die Prioritätensetzung und die Abwägung, die dieser zugrunde liegt

-         sowie über die Änderung, die gegenüber Programmlisten aus Vorjahren vorgenommen werden sollen.

 

2.       Die Ausschüsse geben nach Beratung der Einzelvorhaben eine Stellungnahme ab, die sie dem für Finanzen zuständigen Ausschuss zuleiten.

 

3.       Der für Finanzen zuständige Ausschuss berät über die vorgelegten Programmlisten für bauliche Vorhaben und über die Stellungnahmen der jeweiligen Fachausschüsse. Der für Finanzen zuständige Ausschuss verfasst auf Grundlage der vorliegenden Stellungnahmen eine Empfehlung und leitet diese dem Bezirksamt zu.

 

4.       Das Bezirksamt stellt regelmäßig nach Änderung einer Liste für bauliche Vorhaben aus Programmen des Bundes bzw. des Landes Berlin eine Gesamtübersicht über alle Maßnahmen zusammen, die aus Drittmitteln finanziert werden sollen, und leitet diese der BVV in Form einer Vorlage zur Kenntnisnahme zu. In der Vorlage werden die Ziele der Vorhaben und ihre Erläuterung, die Kostenansätze und die Prioritätensetzung dargestellt.

 

Die unterschiedlichen Programme von Bund und Land spielen bei Bauvorhaben im Bezirk eine wichtige Rolle

Die unterschiedlichen Programme von Bund und Land spielen bei Bauvorhaben im Bezirk eine wichtige Rolle. Der Einsatz von Drittmitteln bei Bauvorhaben übersteigt die den Bezirken zur Verfügung stehenden Mitteln aus der Investitionsplanung deutlich. Während die BVV seit 2005 über die bezirkliche Investitionsplanung entscheidet (§ 12, Abs. 2, Nr. 8 BezVG), wird sie in den Prozess der innerbezirklichen Abstimmung, der der Aushandlung mit den zuständigen Senatsverwaltungen vorausgeht, nur unzureichend eingebunden. Bei der Abstimmung über die Kosten- und Finanzierungsübersicht der Sanierungsgebiete oder der Programmliste für den Städtebaulichen Denkmalschutz war die Beteiligung der BVV in der Vergangenheit nicht ausreichend. Weiterhin fehlt derzeit eine Übersicht über sämtliche drittmittelfinanzierten Baumaßnahmen im Bezirk. Eine strategische Planung, die Prioritäten benennt und festsetzt, fehlt hiermit offensichtlich.

 

Zwischen der ersten und zweiten Lesung im Bezirksamt soll zukünftig ein Konsultationsverfahren vorgesehen werden, das die Gremien der BVV einbezieht. Zuerst werden die vorgeschlagenen Maßnahmen in den Fachausschüssen behandelt. Die Ausschüsse setzen sich dabei mit den fachlichen Bedarfen und der Prioritätensetzung der zuständigen Abteilungen auseinander. Orientiert an dem Verfahren, das im Bezirk bei der Beratung der Investitionsplanung praktiziert wird, sollen anschließend die jeweiligen Programmlisten mit den Stellungnahmen der Fachausschüsse beraten werden. Der Finanzausschuss erarbeitet auf dieser Grundlage eine Empfehlung, die Stellung zu den vorgeschlagenen Vorhaben und der Prioritätensetzung bezieht. Diese Empfehlung wird dem Bezirksamt vor der innerbezirklichen Abstimmung der Programmlisten zugeleitet.

 

Zukünftig kann durch eine Gesamtübersicht über alle Programme, mit denen Baumaßnahmen des Bezirks finanziert werden, nachvollzogen werden, wo der Bezirk mit seinen Investitionen politische Schwerpunkte setzt. Das Konsultationsverfahren stellt die notwendige Transparenz her. Die Auswahl von Vorhaben und die Prioritätensetzung werden auf Grundlage einer breiten, fachlichen Debatte getroffen.

 

 
 

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