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Drucksache - VI-0440
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .7.2008 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in
Erledigung der Drucksache
Nr.: VI-0440 Vorlage
zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Flagge
zeigen und Wahrung der Menschenrechte in Tibet einfordern! Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: In
Erledigung des in der 15. Sitzung am 28.05.2008 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI - 0440 „Das Bezirksamt Pankow wird aufgefordert, am 19. und
20. Juni 2008 aus Anlass der Ankunft der olympischen Flamme im
tibetischen Lhasa durch das Hissen der Tibet-Flagge an öffentlichen
Einrichtungen des Bezirks, insbesondere aber an den drei Rathausstandorten in
Pankow, Prenzlauer Berg und Weißensee ein Zeichen der Solidarität mit der
Bevölkerung von Tibet zu setzen und hiermit die Universalität und Unteilbarkeit
der Menschenrechte einzufordern. Dafür ist, soweit das Bezirksamt dies für erforderlich hält,
bei der zuständigen Senatsverwaltung die Zustimmung gemäß § 5 der
Beflaggungsverordnung einzuholen.“ wird gemäß
§ 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Gemäß
§ 5 der Beflaggungsverordnung hat das Bezirksamt Pankow mit Schreiben
vom 06.06.2008 bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport den Antrag auf
Zustimmung zum Hissen der Tibet-Flagge gestellt. Dieser Antrag des Bezirksamtes
Pankow wurde mit Antwortschreiben vom 09. Juni 2008 von der
Senatsverwaltung für Inneres und Sport abschlägig beschieden und wie folgt
begründet: Aus
übergeordneten politischen Erwägungen kann eine Zustimmung zur Beflaggung mit
der sogenannten Tibet-Flagge nicht erteilt werden. Die Tibet-Flagge
wurde nicht gesetzt. Wir bitten,
die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige
Auswirkungen keine Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder-
und Familienverträglichkeit entfällt Matthias
Köhne Christine
Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
Abteilung Jugend und Immobilien |
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