Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VI-0265
Die
BVV weist den Versuch der Senatsverwaltung für Finanzen zurück, durch die
Novellierung der Landeshaushaltsordnung (LHO) die Bezirke in ihren kommunalen
Handlungsmöglichkeiten weiter einzuschränken. Die Möglichkeit, bestimmte
Aufgaben an so genannte Betriebe nach der LHO (Eigenbetriebe, GmbH) zu
übertragen, muss uneingeschränkt erhalten bleiben. Das
Bezirksamt wird ersucht, -
sich beim Senat und gegenüber dem Abgeordnetenhaus von Berlin dafür
einzusetzen, dass der § 65 LHO (Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen)
in seiner derzeitigen Form erhalten bleibt -
sowie über den Rat der Bürgermeister einen gleich lautenden
Beschluss herbeizuführen. -
Weiterhin die BVV umfassend über die angestrebte Novellierung der
LHO zu unterrichten und zu verdeutlichen, welche Konsequenzen daraus für die
Autonomie der Bezirke zu erwarten sind. Die
Gründung von Eigenbetrieben und privat-rechtlichen GmbH in Bezirkshand bietet
die Möglichkeit, bestimmte Aufgaben nach unternehmerischen Zielen in
privatrechtlicher Form bzw. in Form eines Eigenbetriebs zu organisieren. Der
Versuch der Senatsverwaltung für Finanzen, durch eine Änderung des § 65 LHO den
Bezirken genau diese Kompetenz zu entziehen, kann nur als ein weiterer Anschlag
auf die Autonomie der Bezirke verstanden werden. Dies
ist umso unverständlicher, da gerade mit der Gründung der KiTa-Eigenbetriebe
2006 eine umfangreiche Umstrukturierung von Bezirks-Aufgaben in Bezirksverantwortung
mit Einverständnis der Senatsverwaltung und des Abgeordnetenhauses vorgenommen
wurde. |
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