Drucksache - VI-0265  

 
 
Betreff: Keine schrittweise Entmachtung der Bezirke durch die Hintertür - mehr Transparenz bei der Änderung der Landeshaushaltsordnung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
19.09.2007 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
10.10.2007 
Fortsetzung der 9. öffentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal federführender Ausschuss
18.10.2007 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal vertagt   
01.11.2007 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal vertagt   
15.11.2007 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal vertagt   
29.11.2007 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal zurückgezogen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.10.2007 
10. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin gegenstandslos   
21.11.2007 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion Bü90/Gr., 9 Tagung, 19.09.2007

Die BVV weist den Versuch der Senatsverwaltung für Finanzen zurück, durch die Novellierung der Landeshaushaltsordnung (LHO) di

 

Die BVV weist den Versuch der Senatsverwaltung für Finanzen zurück, durch die Novellierung der Landeshaushaltsordnung (LHO) die Bezirke in ihren kommunalen Handlungsmöglichkeiten weiter einzuschränken. Die Möglichkeit, bestimmte Aufgaben an so genannte Betriebe nach der LHO (Eigenbetriebe, GmbH) zu übertragen, muss uneingeschränkt erhalten bleiben.

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

-        sich beim Senat und gegenüber dem Abgeordnetenhaus von Berlin dafür einzusetzen, dass der § 65 LHO (Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen) in seiner derzeitigen Form erhalten bleibt

-        sowie über den Rat der Bürgermeister einen gleich lautenden Beschluss herbeizuführen.

-        Weiterhin die BVV umfassend über die angestrebte Novellierung der LHO zu unterrichten und zu verdeutlichen, welche Konsequenzen daraus für die Autonomie der Bezirke zu erwarten sind.

 

Berlin, den 10

 

Die Gründung von Eigenbetrieben und privat-rechtlichen GmbH in Bezirkshand bietet die Möglichkeit, bestimmte Aufgaben nach unternehmerischen Zielen in privatrechtlicher Form bzw. in Form eines Eigenbetriebs zu organisieren.

 

Der Versuch der Senatsverwaltung für Finanzen, durch eine Änderung des § 65 LHO den Bezirken genau diese Kompetenz zu entziehen, kann nur als ein weiterer Anschlag auf die Autonomie der Bezirke verstanden werden.

 

Dies ist umso unverständlicher, da gerade mit der Gründung der KiTa-Eigenbetriebe 2006 eine umfangreiche Umstrukturierung von Bezirks-Aufgaben in Bezirksverantwortung mit Einverständnis der Senatsverwaltung und des Abgeordnetenhauses vorgenommen wurde.

 

 

 
 

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