Drucksache - VI-0144  

 
 
Betreff: Kommunaler Klimaschutz (3): Nutzung von KfW-Krediten für energetische Gebäudesanierungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
25.04.2007 
ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bü90/Grüne, 6. BVV am 25.04.07

Betreff: Kommunaler Klimaschutz (3): Nutzung von KfW-Krediten für energetische Gebäudesanierungen

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass für öffentliche Gebäude in Pankow, die absehbar nicht mit Hilfe von Fördermitteln des Bundes oder der Europäischen Union saniert werden können, der Einsatz von Förderkrediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Programm „KfW-Kommunalkredit - Energetische Gebäudesanierung“ für Schulen, Sporthallen oder Kindertagesstätten geprüft wird.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, der BVV hierüber zu berichten.

 

Klimaschutzinvestitionen lohnen sich

Klimaschutzinvestitionen lohnen sich. Durch gezielte Maßnahmen wie eine Wärmedämmung, der Austausch von Fenstern oder eine Erneuerung des Heiz- und Warmwassersystems lassen sich erhebliche Kosteneinsparungen erzielen. Die Bewirtschaftungskosten spielen auch bei der Zuweisung an die Bezirke eine bedeutende Rolle, da die Kosten in die Kosten-Leistungs-Rechnung eingehen.

 

Die Senatsverwaltung signalisiert, dass sie bei Maßnahmen, die nicht durch Bundes- oder EU-Mittel finanziert werden können, den Einsatz von KfW-Krediten erwägt. Hierbei muss es sich allerdings um Maßnahmen handeln, die in den nächsten Jahren durch die entsprechende Senkung der Bewirtschaftungskosten eine Refinanzierung erwarten lassen. Zu prüfen ist, ob für Maßnahmen eine komplementäre Finanzierung durch KfW-Kredite möglich ist, wofür keine ausreichenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

 

Die Nutzung zinsgünstiger, kommunaler Kredite ist nur durch die Senatsverwaltung möglich. Für die Bezirke besteht laut Landeshaushaltsordnung (LHO) keine Kreditermächtigung.

 

 
 

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