Drucksache - VI-0117  

 
 
Betreff: Keine Privatisierung von Straßen und Plätzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.03.2007 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung federführender Ausschuss
19.04.2007 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vertagt   
10.05.2007 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
25.04.2007 
ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
13.06.2007 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
19.09.2007 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion Bündnis 90/Grüne, 5. BVV am 07.03.07
BE Stadt/Wirtsch., 7. Tagung, 13.06.2007
VzK 13, SB, 9. Tagung, 19.09.2007

Begründung:

 

Siehe Anlage

Antrag

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                            21.08.2007

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                      Drucksache-Nr.:

                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: VI-0117/07

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Keine Privatisierung von Straßen und Plätzen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 7. Sitzung am 13.6.2007 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0117

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, zukünftig Wege, Straßen und Plätze für die öffentliche, fußläufige Erschließung bei größeren Baumaßnahmen von Quartieren im Rahmen von städtebaulichen Verträgen das Geh- und Wegerecht ohne zeitliche Einschränkungen zu sichern.“ –

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Das Bezirksamt ist bestrebt, bei größeren Baumaßnahmen bzw. bei der Beplanung von größeren Flächen bestehende Wegeverbindungen oder erforderliche Durchwegungen (z. B. wenn diese Sanierungsziel sind) für die Allgemeinheit – ohne zeitliche Begrenzung – zu sichern. Ist für die Realisierung eines Bauvorhabens ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, so wird im Rahmen der Vertragsverhandlungen die Umsetzung dieser Zielstellung angestrebt.

 

Ist für die Umsetzung der geplanten Baumaßnahme kein städtebaulicher Vertrag notwendig, da das Vorhaben nach geltendem Planungsrecht zulässig ist, so ist im Rahmen der Bauberatung erforderlichenfalls auf die Realisierung dieser öffentlichen Zugänglichkeit hinzuwirken.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Christine Keil                                                     Dr. Michail Nelken

Stellv. Bezirksbürgermeisterin                             Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft

                                                                                    und Stadtentwicklung

 

 

 
 

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