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Kleine Anfrage - KA-0677/VII
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
In welcher Entgeltgruppe werden die Mitarbeiter des allgemeinen Ordnungsdienstes im Bezirk Pankow vergütet? Welche Folgen hinsichtlich der Eingruppierung der Mitarbeiter ergeben sich aus den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 21.03.2012 (4 A ZR 266/10 u. a.) bzw. des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 06.12.2013, 10 Sa 1338/13 für den Bezirk Pankow? Welche finanziellen Auswirkungen hätte die Eingruppierung der Mitarbeiter im Außendienst des städtischen Ordnungsdienstes in die Entgeltgruppe 9?
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