„Geflügelpest“ - Was ist zu beachten? Vorsichtsmaßnahmen und Aufmerksamkeit

Pressemitteilung vom 18.03.2021

Bei einer in 10405 Berlin, Pasteurstraße, verendeten Graugans wurde am 15. März 2021 das hochpathogene Influenza A Virus des Subtyps H5N8 nachgewiesen.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat zu den Tierseuchenausbrüchen auf seiner Homepage nähere Informationen sowie eine Risikobewertung eingestellt.
Um eine Einschleppung des tödlichen Virus in Hausgeflügelbestände zu verhindern, ist auf der Grundlage der Bewertung durch das FLI eine Umsetzung strenger Biosicherheitsmaßnahmen in allen Geflügelbetrieben (Aufstallung, Reinigung- und Desinfektion, Schutzkleidung, Beschränkung des Personenverkehrs, sichere Lagerung von Futtermitteln und Einstreu), die vorsorgliche Aufstallung allen Geflügels, das Unterbinden von Kontaktmöglichkeiten von Geflügel in Freilandhaltungen mit natürlichen Gewässern sowie die Vermeidung des direkten Kontakts von Personen und Haustieren zu toten oder kranken Wildvögeln zwingend erforderlich.
In diesem Zusammenhang wird auf die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Pankow vom 5. März 2021 verwiesen.

Alle bislang noch nicht registrierten Geflügelhalter werden aufgefordert, ihre Bestände unverzüglich bei der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Pankow, Tel. 030 90295-5130, Fax: 030 90295–5823, E-Mail: vetleb@ba-pankow.berlin.de, Fröbelstraße 17, Haus 6, 10405 Berlin, unter Angabe der Art und der Anzahl gehaltenen Tiere und des/der Standortes/e zu melden.
Weiterhin bittet die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Pankow darum, kranke oder tote Wildvögel (Wassergeflügel, Rabenvögel, Möwenvögel, Greifvögel) umgehend über die o. g. Kontaktdaten zu melden.
Auf diese Weise kann zeitnah eine Untersuchung auf das Virus der aviären Influenza eingeleitet werden.