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Lokales Soziales Kapital (LSK) in Berlin-Neukölln

Für die Umsetzung des Modellvorhabens LSK - Lokales Soziales Kapital im Land Berlin stellt die Senatsverwaltung für Wirtschaft Arbeit und Frauen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds für die Förderung von Mikroprojekten zur Verfügung. Die Förderung wird in Kooperation mit den Bezirklichen Bündnissen für Wirtschaft und Arbeit durchgeführt.

Seit 2003 wurden in Neukölln insgesamt 110 LSK-Projektideen mit einer Fördersumme von über mehr als 900.000 Euro umgesetzt.

Die Projektausschreibung für das 2010 ist bereits abgeschlossen. Für das Jahr 2011 können voraussichlich wieder Projektvorschläge eingereicht werden. Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit in Neukölln .
Ziele des Förderprogramms
Ziel des Förderprogramms LSK ist es, lokale Mikroprojekte, die den sozialen Zusammenhalt stärken, finanziell zu unterstützen und Beschäftigungschancen für Benachteiligte auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Es sollen Strukturen gestärkt werden, in denen engagierte Bürger sich füreinander einsetzen.

Dabei soll die Förderung vor allem diejenigen lokalen Initiativen ansprechen, die normalerweise nicht über andere Programme des Landes und des Bundes erreicht werden.

Begünstigte sind kleine und neue Initiativen wie informelle Gruppen, Freiwilligenorganisationen, Selbsthilfegruppen, Arbeitsgemeinschaften, Netzwerke oder Gründungsvorhaben. Außerdem können Träger und Initiativen gefördert werden, deren Mikroprojekte sich an eine oder mehrere benachteiligte Personengruppen richten. Das können zum Beispiel sein: Jugendliche ohne Schulabschluss, Behinderte Menschen, Aussiedler/Innen, Migranten/Innen, Ältere Arbeitnehmer/Innen.
Was kann gefördert werden?

Grundsätzlich werden Mikroprojekte gefördert, die den sozialen Zusammenhalt stärken und neue Beschäftigungschancen auf lokaler Ebene eröffnen. Die Berliner Förderschwerpunkte sind:

  • Förderung von einzelnen Aktionen zur beruflichen Eingliederung. Das können Projekte sein, die die berufliche Qualifizierung von besonders benachteiligten Zielgruppen verbessern – zum Beispiel von Alleinerziehenden, Aussiedler/innen und Migranten/innen. Oder Projekte, die dem Schulabbruch von benachteiligten Jugendlichen vorbeugen sollen.

  • Unterstützung von Kleinstvorhaben zur Förderung bzw. Schaffung neuer Beschäftigung durch lokale Initiativen für benachteiligte Menschen am Arbeitsmarkt. Die Projekte sollen auf lokaler Ebene Beschäftigung bieten – beispielsweise für ältere Arbeitnehmer/innen – oder die Voraussetzungen für die Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Menschen verbessern. Auch die Professionalisierung von Selbsthilfeorganisationen kann Gegenstand der Förderung sein.

  • Förderung von beschäftigungsorientierten Netzwerken, die sich besonders für benachteiligte Menschen am Arbeitsmarkt stark machen. Hierbei können Aktivitäten, die zur Festigung bestehender oder zum Aufbau neuer Netzwerke beitragen – zum Beispiel ein Zusammenschluss von Langzeitarbeitslosen – gefördert werden.

  • Unterstützung bei Existenzgründung, Gründung von sozialen Unternehmen und beschäftigungsorientierten Genossenschaften, z.B. durch die Übernahme von Beratungskosten bei der Gründung oder durch (geringe) Starthilfen für soziale Unternehmen oder Genossenschaften.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Das Bezirksamt Neukölln ist als Träger des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit für die lokale Koordinierung des Programmes zuständig. In der Geschäftsstelle des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit können Sie sich zu Ihren Projektvorschlägen beraten lassen und die notwendigen Vorschlagsunterlagen erhalten.

Kontakt:
Bezirksamt Neukölln
Geschäftsstelle des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit
Herr Thormann
Tel.: (030) 90-239-3618
Email: manuel.thormann@bezirksamt-neukoelln.de


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Dieses Vorhaben wurde von der Europäischen Union gefördert und vom Land Berlin kofinanziert.

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