Ansprechpartnerin Kita
Frau Zeller
Telefon: 90239-4187
Telefax: 90239-3041
E-Mail: Claudia.Zeller@bezirksamt-neukoelln.de
Ansprechpartnerin Hort und Tagespflege
Frau Lichner
Telefon: 90239-2332
Telefax: 90239-3041
E-Mail: Kristina.Lichner@bezirksamt-neukoelln.de
Sprechstunde
dienstags: 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
donnerstags: 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Postanschrift
Bezirksamt Neukölln
Abteilung Jugend
Kindertagesbetreuung
Karl-Marx-Str. 83
12040 Berlin
Der erste Schritt zu einem Betreuungsplatz für Ihr Kind ist die Anmeldung beim Bezirksamt, damit die Betreuung bedarfsgerecht angeboten werden kann.
Kita & Tagesmutter
Anmeldevordruck Kita - PDF
Anmeldevordruck Kita - DOC
Erklärung für die Festsetzung der Beteiligung an den Kosten der Tagesbetreuung - DOC
Erklärung für die Festsetzung der Beteiligung an den Kosten der Tagesbetreuung - PDF
Erläuterungen zum Anmeldeformular
Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung zur Tagesbetreuung in Kindertagesstätten
Elternbrief Kindertagespflege
Ergänzende Tagesbetreuung in Grundschulen
Anmeldevordruck Hort
Erklärung für die Festsetzung der Beteiligung an den Kosten der Tagesbetreuung - DOC
Erklärung für die Festsetzung der Beteiligung an den Kosten der Tagesbetreuung - PDF
Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung zur ergänzenden Tagesbetreuung in Grundschulen
Für alle Schulanfänger ist der Hortantrag zusammen mit allen Unterlagen in der Schule zu stellen!
Der Betrag, mit dem sich die Eltern an den Kosten der Tagesbetreuung beteiligen müssen, hängt von ihrem Einkommen und von der Art und dem Umfang der Betreuung ab. Lesen Sie aus den Tabellen des Gesetzes ab, wie hoch Ihre persönliche Kostenbeteiligung sein wird.
Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG)
Erläuterungen und Hinweise zur Festsetzung der Beteiligung an den Kosten der Tagesbetreuung von Kindern
Die Änderungen des Kindertagesförderungsgesetzes (KitaFöG) zum 1.1.2010 sehen eine stufenweise Einführung der kostenfreien Betreuung (nur 23,- € Essensgeld sind zu zahlen) sowie den Rechtsanspruch auf eine Teilzeitbetreuung (5-7 Std.) vor. Ab wann dies für Ihr Kind gilt, können Sie den folgenden Tabellen entnehmen.
Stadtplan und Verkehrsverbindung