Direkt zum Inhalt der Seite springen
Buero 260x195

Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften


Kontakt


Ansprechpartner:
Herr Siebert
Telefon: 90239-3321 Geschäftsstelle
Telefax: 90239-3736

Frau Siegl
Telefon: 90239-2334 Fachdienstleiterin
Telefax: 90239-3736

E-Mail: sabine.siegl@bezirksamt-neukoelln.de

Sprechstunde:
dienstags: 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
donnerstags: 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
freitags: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstgebäude:
Hermannstraße 214-216 (Kindl Boulevard)
12049 Berlin
(7. und 8. Etage Neubau)

Postanschrift:
Bezirksamt Neukölln
Jugendamt
Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften
Karl-Marx-Str. 83
12040 Berlin

Leistungen und Angebote

  • Führung von Vormundschaften, und Pflegschaften für Minderjährige nach Bestellung durch das Vormundschaftsgericht
  • Führung von Beistandschaften mit dem Wirkungskreis "Feststellung der Vaterschaft" und/oder "Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen" auf Antrag des alleinsorgeberechtigten Elternteils
  • Beratung und Unterstützung alleinerziehender Elternteile bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes oder Jugendlichen
  • Beratung und Unterstützung alleinsorgeberechtigter Mütter außerhalb der Ehe geborenen Kindes hinsichtlich ihrer eigenen Unterhaltsansprüche gegenüber dem Vater des Kindes
  • Beratung und Unterstützung junger Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzan-ansprüchen
  • Beratung und Unterstützung zur Feststellung des Nichtbestehens einer Vaterschaft bei Kindern, die während eines Scheidungsverfahrens geboren werden
  • Beurkundungen (z.B. von Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen und Sorgeerklärungen)
  • Benennung sowie Beratung und Unterstützung von Einzelvormündern oder -pflegern in Unterhaltsangelegenheiten
  • Erteilung von Auskünften über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen
Seitenanfang
Ablauf des Verfahrens

  • Beratung und Unterstützung zur Feststellung einer Vaterschaft oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen erfolgen in der Regel durch längere und auch mehrfache Gespräche, Ermittlungen, Anschreiben und Berechnungen. Ein persönliches Vorsprechen im Amt, möglichst nach vorheriger telefonischer Terminabsprache, ist deshalb angeraten.
  • Die Einleitung einer Beistandschaft bedarf eines schriftliches Antrages des Elternteils, bei welchem das Kind in Obhut ist. Hierzu reicht die Vorlage der polizeilichen Anmeldung. Wegen der erforderlichen Absprachen über die Vorgeschichte sowie über Inhalt und Umfang der gewünschten Aktivitäten des Jugendamtes ist auch hier das persönliche Erscheinen im Amt erforderlich. Wegen der Dauer des Erstgespräches ist eine telefonische Voranmeldung wünschenswert. Das Jugendamt wird neben dem antragstellenden Elternteil im Rahmen des Wirkungskreises gesetzlicher Vertreter des Kindes. Die Beistandschaft bleibt in der Regel solange bestehen, bis der einleitende Elternteil sie durch schriftliche Erklärung beendet, er sein Sorgerecht verliert oder das Kind volljährig wird.
  • Eine Beurkundung erfordert die Anwesenheit des bzw. der Erklärenden. Insoweit ist das persönliche Erscheinen zwingende Voraussetzung. Eine rechtzeitige Terminabsprache ist in jedem Fall erforderlich.
  • Die Erteilung von Auskünften über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen ist gesetzlich genau geregelt. Ansprechpartner für die alleinsorgeberechtigte Kindesmutter ist das für ihren Wohnort zuständige Jugendamt. Ihr persönliches Erscheinen im Amt ist nicht erforderlich. Allerdings kann die Auskunft nur dann sofort erteilt werden, wenn das Kind im Wohnbezirk geboren ist. Bei anderen Geburtsorten muss zunächst von dem für den Geburtsort zuständigen Jugendamt die entsprechende Auskunft angefordert werden, um sie dann an den anfragendenElternteil weiterleiten zu können.
weitere Informationen

  • Für die richtige Vermittlung in der Geschäftsstelle ist der Familienname des betroffenden Kindes bzw. der schwangeren Frau wichtig.
  • Wir möchten uns Zeit für Sie nehmen, daher bitten wir Sie, möglichst vorab telefonisch einen Termin mit uns zu vereinbaren.


notwendige Unterlagen für die vorgeburtliche Anerkennung einer Vaterschaft

  • Personalpapiere beider Eltern
  • Mutterpass
  • wenn möglich, die Geburtsurkunde des Vaters
  • Informationsflyer der Beistandschaften Pflegschaften Vormundschaften

    Informationsflyer der Beistandschaften Pflegschaften Vormundschaften laden »

    (16972 Bytes)

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend(Externer Link) hat umfangreiche Informationen zur Beistandschaft in einer Broschüre(Externer Link) zusammengestellt. Sie kann als Druckversion bestellt oder heruntergeladen werden.

Kontakt

Bezirksamt Neukölln von Berlin
Karl-Marx-Str. 83
12043 Berlin - Neukölln

Stadtplan und Verkehrsverbindung


Postanschrift
12040 Berlin

Zentrale Auskunftsstellen
Telefon: (030) 90239 - 0
E-Mail

NEUKÖLLN-HILFT.DE

http://www.neukoelln-hilft.de
kostenfreies Hilfsangebot(Externer Link)