Anbieterinformationen

Machen Sie mit

Wenn Sie Ihre gemeinnützige Organisation oder Ihr Verein mit einem Angebot auf dem Rixdorfer Weihnachtsmarkt vertreten sein möchte, bewerben Sie sich bitte per E-Mail oder schriftlich (s. Kontaktspalte) unter Angabe weiterer Informationen zur Vereins- bzw. Organisationstätigkeit und dem Zweck für das Gemeinwohl, der von Ihnen verfolgt wird. Das Vorliegen einer steuerlich anerkannten Gemeinnützigkeit ist nicht Voraussetzung für eine Teilnahme.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu einer Teilnahme auch telefonisch.

Informationen und Bedingungen für die Teilnehmer des Alt – Rixdorfer Weihnachtsmarktes

Veranstalter Der Alt – Rixdorfer Weihnachtsmarkt wird vom Bezirksamt Neukölln als Veranstalter betrieben. Die Durchführung erfolgt als Betrieb gewerblicher Art, alle Einnahmen unterliegen der jeweiligen Steuerpflicht der teilnehmenden Organisation bzw. Person.
  • Gemeinnützigkeit
    Die Teilnahme ist nur für Organisationen und Personen vorgesehen, die gemeinnützige Zwecke mit den erzielten Einnahmen anstreben. Gewerbliche oder private Teilnehmer können nicht zugelassen werden. Der Veranstalter behält sich eine Prüfung der gemeinnützigen Orientierung der Anbieter vor.
  • Veranstaltungszeitraum
    Veranstaltungsort ist der historische Richardplatz einschließlich angrenzender Straßenzüge in Berlin – Neukölln. Die Veranstaltung findet immer am zweiten Adventswochenende wie folgt statt.
    Freitag, 17.00 – 21.00 Uhr
    Samstag, 14.00 – 21.00 Uhr
    Sonntag, 14.00 – 20.00 Uhr
  • Marktstände
    Die Stände stehen am Freitag ab ca. 14.00 Uhr zur Verfügung. Der Stand ist an allen drei Tagen zu den benannten Veranstaltungszeiten zu besetzen. Eine Aufteilung des Standplatzes zwischen verschiedenen Organisationen ist möglich, der Veranstalter ist darüber zu informieren. Es steht kein Wachschutz außerhalb der Veranstaltungszeiten zur Verfügung, für an den Ständen zurückgelassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Sofern eigene Marktstände mitgebracht werden, haftet der Teilnehmer für die Verkehrssicherheit seines Aufbaus. Eigene Marktstände sind umgehend nach Veranstaltungsende am Sonntag zu entfernen. Es darf sich bei den eigenen Ständen nicht um Tapeziertische oder ähnliches handeln, sondern nur um geeignete Aufbauten, die sich in das Marktbild einfügen.
  • Standplatz
    Die Standplatzvergabe unterliegt vorrangig organisatorischen Notwendigkeiten. Es besteht kein Anspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Standplatzes. Die im Veranstaltungsplan festgelegten Standplätze sind verbindlich. Wünsche nach einem bestimmten Standplatz werden bei der Planung, soweit es möglich ist, berücksichtigt. Bitte vermerken Sie solche Wünsche deutlich auf dem Anmeldebogen.
  • Auf-und Abbau
    Das Marktgelände kann an allen Veranstaltungstagen zum Auf – und Abbau mit Fahrzeugen befahren werden. Die Fahrzeuge sind spätestens eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn vom Veranstaltungsgelände zu entfernen. Parkplätze für die Teilnehmer können leider nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Teilnehmer sind angehalten, das Veranstaltungsgelände rücksichtsvoll und vorsichtig zu befahren und Gassen für andere Teilnehmerfahrzeuge freizuhalten. Das Befahren des Marktgeländes mit Fahrzeugen ohne die ausgehändigte schriftliche Erlaubnis des Veranstalters ist verboten.
  • Beleuchtung / Stromanschluss
    Elektrisches Licht ist während der Veranstaltung an den Ständen untersagt. Der optional angebotene Stromanschluss darf lediglich zur Zubereitung von Speisen genutzt werden. Der Betrieb von elektrischen Heizungen und ähnlichem ist nicht gestattet. Nutzung von höheren als der im Anmeldebogen angegebenen Wattzahl kann die Abtrennung der Stromversorgung nach sich ziehen. Kosten werden nicht erstattet. Die Beleuchtung der Stände des Alt-Rixdorfer Weihnachtsmarktes ist nur mit Naturlicht (Gas, Petroleum) zulässig.

!!! Elektrisches Licht darf nicht verwendet werden !!!

  • Petromaxlampen
    Die von Ihnen gemieteten Petromax-Lampen können Sie am Stützpunkt des Technischen Hilfswerkes (THW) in der Mitte des Richardplatz neben Imbissstand für den erhaltenen Bezugsschein in Empfang nehmen. Nach Ende der Veranstaltung an jedem Tag bringen Sie die Lampen zur Wartung und Einlagerung wieder zum Stützpunkt. Reparatur und Befüllung der Lampen sind ebenfalls am Stützpunkt möglich, ferner werden mobile Teams des THW während der Veranstaltung auf dem Marktgelände unterwegs sein und Lampen direkt am Stand neu befüllen.
  • Warenangebot
    Die Benennung des Warenangebotes ist verbindlich. Abweichungen sind gegenüber dem Veranstalter anzumelden. Das Angebot von Trödelwaren und dergleichen auf dem Alt – Rixdorfer Weihnachtsmarkt ist nicht erwünscht.
  • Sicherheitsbestimmungen
    Gas- und Kohlebetriebene Koch- und Grillgeräte müssen in ausreichendem Abstand zu den Ständen und zur Besucherseite abgedeckt aufgestellt werden. Für die Verwendung von gasbetriebenen Kochgeräten, Heizstrahlern und ähnlichem sind die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und alle Maßnahmen für einen sicheren Betrieb zu ergreifen. Offenes Feuer ist an den Ständen verboten. Das Aufstellen von Mobiliar oder ähnlichen Gegenständen in Bereiche mit Besucherströmen ist verboten. Rettungswege sind freizuhalten.

Im Fall einer unvorhersehbaren Situation (Unwetter, Brandfall, Panik) ist der Verkauf auf Anweisung des Veranstalters unverzüglich einzustellen und den Anweisungen des Personals unbedingt Folge zu leisten.

  • Verkauf von Lebensmitteln und Alkohol
    Die gesetzlichen Bestimmungen zum Verkauf von Lebensmitteln und alkoholischen Getränken sind unbedingt einzuhalten. Auskunft erteilt auch das zuständige Ordnungsamt Neukölln.
    Die Nutzung von Einweggeschirr ist untersagt. Es steht Ihnen frei, den vom Veranstalter vermittelten Mietgeschirrservice oder andere Anbieter zu nutzen.
    Ein Antragsformular zur Gestattung des Alkoholausschankes, für die weitere Gebühren anfallen, erhalten Sie bei Bedarf mit dem Vertrag zugesandt.
    Die Verwendung von Trinkwasser am Stand kann über die geeigneten Wasserentnahmestellen auf dem Marktgelände erfolgen. Es dürfen nur zugelassene Behälter für Transport und Aufbewahrung des Trinkwassers verwendet werden.
  • Abfall
    Zur Entlastung der Umwelt soll die Abfallmenge so gering wie möglich gehalten werden. Anfallender Abfall ist in die bereitgestellten Behälter zu entsorgen. Müll, Grillkohle und ähnliches darf nicht in die Grünanlagen entsorgt werden, sondern ist sachgemäß zu beseitigen. Bei Verstößen wird Anzeige beim Ordnungsamt erstattet und vom Hausrecht Gebrauch gemacht.