Tiere - Zucht, Haltung und Handel mit Tieren - Prüfung am Standort Ordnungsamt Neukölln - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer über Haupteingang

Öffnungszeiten

  • Montag

      siehe Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
  • Dienstag

      siehe Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
  • Mittwoch

      siehe Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
  • Donnerstag

      siehe Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
  • Freitag

      siehe Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
  • Samstag

      keine
  • Sonntag

      keine

Hinweis für Terminkunden

Vorsprachen sind grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich:

Veterinäraufsicht – Amtstierärztlicher Dienst
Nach Terminvereinbarung per E-Mail unter vetleb@bezirksamt-neukoelln.de
(im Ausnahmefall telefonisch unter 030-90239-6749)

Lebensmittelaufsicht – Gesundheitlicher Verbraucherschutz:
Nach Terminvereinbarung per E-Mail unter vetleb@bezirksamt-neukoelln.de
unter Angabe des Betreibers, der Bezeichnung und vollständiger Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl) des Betriebes (im Ausnahmefall telefonisch unter 030-90239-6748)

Aufgrund von aktuellen Personalengpässen weisen wird darauf hin, dass die telefonische Erreichbarkeit in den angegebenen Zeiten und zu unserem Bedauern nicht durchgehend gewährleistet werden kann. Wir empfehlen daher die Kontaktaufnahme per E-Mail oder bei ggf. erfolglosem Anrufversuch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

Verkehrsanbindungen

S-Bahn
  • Neukölln: S41, S42
U-Bahn
  • U Grenzallee: U7

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Tiere - Zucht, Haltung und Handel mit Tieren - Prüfung

Nachweis der erforderlichen Sachkunde für die gewerbliche Haltung von Tieren.

Können keine ausreichenden Nachweise über die Sachkunde vorgelegt werden, so ist im Einzelfall auch eine Prüfung durch die Behörde möglich.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
    Der Personalausweis ist zur Prüfung vorzulegen.
  • Antrag
    Der Antrag kann formlos erfolgen.

Gebühren

41,00 - 328,00 Euro

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Sachkundenachweis sollte vorzugsweise in dem Bezirk abgelegt werden, in dem das Gewerbe ausgeübt wird oder, falls dort nicht möglich, auch unter Aufsicht einer anderen Veterinärbehörde.

Chat

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