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Neukölln erwirkt einstweilige Verfügung gegen die Islamische Religionsgemeinschaft

Pressemitteilung
Berlin, den 26.02.2010

Das Bezirksamt Neukölln hat am 25. Februar 2010 beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung erwirkt. Danach ist es der Islamischen Religionsgemeinschaft ab sofort untersagt, auf der ihrer Homepage künftig wörtlich oder sinngemäß zu äußern oder zu verbreiten, ihre Partner seien die Bezirksämter, Sozialämter, Jugendämter. Den für die Religionsgemeinschaft handelnden Herren Hasan Öz und Abdurrahim Vural droht für den Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder Haft bis zu 6 Monaten.

Heinz Buschkowsky: „Die Islamische Religionsgemeinschaft versucht mit ihrer falschen Behauptung, dass sie Partner des Bezirksamtes sind, sich selbst einen seriösen Anstrich zu geben, in dem sie sich in die Nähe der staatlichen Institutionen rückt. Es gibt aber keinerlei Bindungen oder Verbindungen zwischen der Islamischen Religionsgemeinschaft und dem Bezirksamt Neukölln. Mehr noch, wir distanzieren uns ausdrücklich von dieser Organisationen, die über einen sehr zweifelhaften Ruf verfügt.“


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Schlagworte: Neukölln erwirkt einstweilige Verfügung gegen die Islamische Religi-onsgemeinschaft

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