Aufstiegsqualifikationen für Beamtinnen und Beamte

Aufstiegslehrgänge in die gehobenen Funktionsebene

Aufstiegslehrgang für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (Praxisaufstieg des allg. Verwaltungsdienstes)

Der Aufstiegslehrgang für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes (AL AVD) hat zum Ziel, Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 1 vertiefte Verwaltungskenntnisse zu vermitteln und sie auf die Übernahme höherwertiger Tätigkeiten für die Laufbahngruppe 2 ab dem ersten Einstiegsamt vorzubereiten. Der Lehrgang im Präsenzunterricht dauert ca. 2 1/2 Jahre und findet i.d.R. einmal wöchentlich statt. Dem Lehrgang ist ein Eignungstest vorgeschaltet.

Aufstiegslehrgang für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (Bewährungsaufstieg des allg. Verwaltungsdienstes)

Der Aufstiegslehrgang für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes (AL AVD) richtet sich an Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1 ab der Besoldungsgruppe A 8, die bereits zu Beginn des Lehrgangs durch ein Stellenbesetzungsverfahren einen Dienstposten nach der Besoldungsgruppe A 10 innehaben. Die Dienststelle wird bei entsprechenden geeigneten Stellen eine Bewerbungsmöglichkeit eröffnen. Der Bewährungsaufstieg dauert ca. ein Jahr und findet i.d.R. einmal wöchentlich statt.

Auch für andere Fachlaufbahnen (z.B. technischer Dienst) gibt es ähnliche Qualifikationen, welche unregelmäßig angeboten werden.

Qualifizierungslehrgänge in die höhere Funktionsebene

Qualifizierungsreihe zum Erwerb der Zugangsvoraussetzungen für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 sowie zentrales Auswahlverfahren gem. § 25 Abs. 2 LVO-AVD bzw. gem. § 24 Abs. 1 LVO-AVD (allg. Verwaltungsdienst)

+Ohne vorhandenen Hochschulabschluss+

Seit dem Jahr 2015 führt die VAk auf der Grundlage der neuen Laufbahnverordnung das zentrale Auswahlverfahren für den Zugang zur Qualifizierungsreihe zum Erwerb der Zugangsvoraussetzungen für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 durch. Die Teilnahme am zentralen Auswahlverfahren ist eröffnet, sofern die Voraussetzungen nach § 25 LVO-AVD erfüllt sind. Des Weiteren müssen die Beamtinnen und Beamten von den Dienstbehörden nach näherer Bestimmung durch die Verwaltungsakademie Berlin zur Teilnahme am zentralen Auswahlverfahren angemeldet werden.

Der Qualifizierungsreihe ist ein strukturiertes Auswahlverfahren vorgeschaltet.
Bei positivem Ausgang schließt sich eine zweijährige Erprobungszeit mit einer berufsbegleitenden 20-monatigen Qualifizierungsreihe an der VAk an.

+Mit vorhandenem Hochschulabschluss+

Analog zum vorherigen Verfahren führt die VAk erstmalig in 2016 das zentrale Auswahlverfahren für den Zugang für eine Aufbauqualifikation zum Erwerb der Zugangsvoraussetzungen für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 für Bewerberinnen und Beamte mit einem Hochschulabschluss durch. Die Modalitäten sind hier dem o.g. Verfahren angepasst (gem. § 24 Abs. 1 LVO-AVD), wobei sich die berufsbegleitende Qualifizierungsreihe an der VAk verkürzt.

Qualifizierungsreihe zum Erwerb der Zugangsvoraussetzungen für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 gem. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 LVO-TD bzw. gem. § 22 Abs. 1 und Abs. 2 LVO-TD (technischer Dienst)

+Ohne vorhandenen Hochschulabschluss+

Auch für den technischen Dienst kann die Dienstbehörde geeignete Beamtinnen und Beamte zur Teilnahme am zentralen Auswahlverfahren bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen anmelden. Der Qualifizierungsreihe ist ein strukturiertes Auswahlverfahren vorgeschaltet.
Bei positivem Ausgang schließt sich eine zweijährige Erprobungszeit mit einem berufsbegleitenden Präsenzlehrgang an der VAk an.

+Mit vorhandenem Hochschulabschluss+

Analog zum o.g. Verfahren führt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen das zentrale Auswahlverfahren für den Zugang für eine Aufbauqualifikation zum Erwerb der Zugangsvoraussetzungen für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des technischen Dienstes für Bewerberinnen und Bewerber mit einem Hochschulabschluss durch. Die Modalitäten sind hier dem o.g. Verfahren angepasst, wobei sich die berufsbegleitende Qualifizierungsreihe an der VAk verkürzt.

Besonderer Hinweis für alle Aufstiegsqualifikationen:
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden nach den Bestimmungen des SGB IX und der Verwaltungsvorschrift Integration behinderter Menschen vom 31. August 2006 bevorzugt zugelassen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Intranetseite des Bezirksamtes Neukölln .