Praktika (Schüler/innen und Studierende)

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Das Bezirksamt Neukölln von Berlin bietet im Rahmen vorhandener Kapazitäten eine Vielzahl von interessanten Praktikaplätze für Schüler/innen und Studierende in verschiedenen Abteilungen und Organisationseinheiten an.

Ziel ist es, das die Praktikant/innen einerseits die verschiedenen Aufgaben und Facetten des Bezirksamtes kennen lernen, bereits erworbenes, theoretisches Wissen durch praktische Erfahrungen erweitern und sich selbst präsentieren können. Zu diesem Zweck wird verstärkt für Praktika mit unterschiedlicher Dauer und differenziertem Anspruch für Schüler/innen, Auszubildende anderer Berufsausbildungseinrichtungen sowie Studierende geworben. Auf diesem Wege soll der potenzielle Verwaltungsnachwuchs identifiziert, langfristig gewonnen, gebunden und gefördert werden.

Wir bieten:

Pflichtpraktika:

  • verpflichtendes, in der Studienordnung festgeschriebenes Praktikum, welches zum Erlangen des Abschlusses notwendig ist

Pflichtpraktikanten*innen werden gemäß Rundschreiben IV Nr. 56-2020 der Senatsverwaltung für Finanzen mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 400,00 € monatlich vergütet.

Orientierungspraktika:

  • zur Berufsorientierung i.d.R. vor der Wahl eines Studiums
  • bis zu 3 Monate
  • nach abgeschlossenem Studium bzw. Ausbildung nicht möglich

Begleitende bzw. Freiwillige Praktika:

  • begleitend zu einem Hochschulstudium (B.A. oder M.A.)
  • nicht im Rahmen dualer Studiengänge
  • bis zu 3 Monate
Grundsätze: Für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren gelten folgende Grundsätze:
  • Bewerbungen sollen im Idealfall sechs Monate vor dem gewünschten Beginn des Praktikumseinsatzes vorliegen, können aber auch kurzfristiger angegeben werden,
  • die Dauer reicht im Allgemeinen von zweiwöchigen Schülerpraktika bis zu mehrmonatigen Praktika für Studierende,
  • für das Praktikum besteht, nach Prüfung, die Möglichkeit der Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 400,00 EUR; Fahrt- und Unterbringungskosten können nicht erstattet werden.

Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung an, falls Ihre Hochschule, Schule oder Weiterbildungsträger formelle Anforderungen an die Praktikumsgestaltung stellt (z. B. an die Qualifikation der Ausbilder/innen, zu beachtende Grundsätze aus den jeweiligen Praktikumsverordnungen oder vorgegebene standardisierte Vertragsentwürfe).

Bewerbungsschluss:
Bewerbungen für ein Praktikum beim Bezirksamt Neukölln werden jederzeit entgegengenommen.

Einzureichende Unterlagen:
  • entnehmen Sie bitte der jeweiligen Praktikumsausschreibung

Geben Sie in Ihrer Bewerbung bitte an, in welcher Abteilung bzw. welchem Amt Sie gerne eingesetzt werden möchten oder halten Sie dies bewusst offen.
Informationen zu den Abteilungen und Ämtern entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz des Bezirksamtes Neukölln.