Ehrenamtliche Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und beim Verwaltungsgericht Berlin gesucht!

Richter-Hammer

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin Sucht wieder ab November 2027 für die Neuwahl ehrenamtlicher Richterinnen und Richter jeweils eine Vorschlagsliste bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Amtsperiode vom 19. August 2028 bis 18. August 2033) und dem Verwaltungsgericht Berlin (Amtsperiode vom 01. Januar 2029 bis 31. Dezember 2033).

Voraussetzung

für die ehrenamtliche Tätigkeit ist

  • Hauptwohnsitz in Berlin;
  • Vollendung des 25. Lebensjahres;
  • Wahlberechtigung zur Wahl zum Abgeordnetenhaus;
  • Nicht haupt- oder ehrenamtliche (z. B. Bürgerdeputierte) Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung.
  • Eine Wiederberufung von bereits jetzt tätigen ehrenamtlichen Richter*innen ist zulässig.

Bitte beachten Sie, dass nur Bewerbungen von Personen berücksichtigt werden, die die Voraussetzungen gemäß §§ 20 bis 23 sowie §§ 185 und 186 Verwaltungsgerichtsordnung erfüllen.

Ausgeschlossen sind demnach
  • Personen, die keinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk haben,
  • Personen die nicht das Wahlrecht zum Abgeordnetenhaus besitzen,
  • Angestellte und Beamte bei Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts oder in anderer Weise im öffentlichen Dienst sowie ehrenamtlich in der Verwaltung tätige Personen (Bürgerdeputierte).

Die ehrenamtlichen Richter/innen werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Ehrenamtliche Richter/innen nehmen Aufgaben der Rechtsprechung wahr. Die ehrenamtlichen Richter/innen wirken bei der mündlichen Verhandlung, der sich daran anschließenden Beratung und der Abstimmung bei der Entscheidung mit. Bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung sind sie mit den gleichen Rechten wie die Berufsrichter ausgestattet. Der Sachverhalt und die Rechtsfragen werden durch die Berufsrichter so aufbereitet, dass niemand überfordert und die/der ehrenamtliche Richter/in in die Lage versetzt wird, im Einzelfall nach Recht und Gesetz mit zu entscheiden. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit dient dem Schutz des Einzelnen gegen widerrechtliche Maßnahmen der Verwaltung. Sieht sich jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen individuellen Rechten verletzt, so steht ihm unabhängig von der Art der behördlichen Maßnahmen der Rechtsweg offen. So finden sich heute vor den Verwaltungsgerichten Rechtsstreitigkeiten aus vielen Lebensbereichen (z.B. Straßen- und Straßenverkehrsrecht, Gewerberecht, Ausländer- u. Asylrecht, Beamtenrecht, Baurecht, Gesundheitsrecht, Sozialhilferecht, offene Vermögensfragen u.v.m.). Das im Instanzenzug übergeordnete Oberverwaltungsgericht, hat im Wesentlichen über Berufungen und Beschwerden gegen die Urteile und Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes zu entscheiden.

Ihre Bewerbung

richten Sie bitte bis zum 25. Januar 2028 mit Ihrem Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Ihrem erlernten und dem aktuell ausgeübten Beruf an

Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin.

Büro der Bezirksverordnetenversammlung
Neukölln von Berlin
Telefon: (030) 90 239 -2386 / -2307 / -2359
E-mail: bvv@bezirksamt-neukoelln.de