Drucksache - 1611/XX  

 
 
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung IV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GeschäftsordnungGeschäftsordnung
  Schulze, Karsten
Drucksache-Art:Beschlussempfehlung - 1. LesungBeschlussempfehlung - 1. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
27.11.2019 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
04.12.2019 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Beschlussempfehlung - 1.Lesung
Beschlussempfehlung vertagt
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§33 Absatz 4 wird geändert:

Pro Fragesteller/in ist maximal eine Einwohnerfrage zulässig. Die Fragen sind spätestens 10 Tage vor der Sitzung der/dem Vorsteher/in schriftlich bis 12 Uhr einzureichen. Sie müssen einen Zusammenhang zur aktuellen Bezirkspolitik und/oder zur Arbeit der Bezirksverordnetenversammlung haben. Über die formale Zulässigkeit entscheidet die/der Vorsteher/in. Die Bürger/innen werden bei Abgabe ihrer Fragen im BVV-Büro in eine Frageliste eingetragen und in der Sitzung der Reihe nach aufgerufen.

 

Absatz 5 wird ergänzt:

Die Einwohneranfrage sollte mit einer kurzen Begründung nicht mehr als drei Minuten beanspruchen und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Sie darf aus bis zu zwei Teilfragen bestehen, die im thematischen Zusammenhang stehen müssen. Eine Nachfrage der/des Fragestellenden ist zulässig. Die Antworten werden nicht besprochen.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen