Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1611/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
§33 – Absatz 4 wird geändert: Pro Fragesteller/in ist maximal eine Einwohnerfrage zulässig. Die Fragen sind spätestens 10 Tage vor der Sitzung der/dem Vorsteher/in schriftlich bis 12 Uhr einzureichen. Sie müssen einen Zusammenhang zur aktuellen Bezirkspolitik und/oder zur Arbeit der Bezirksverordnetenversammlung haben. Über die formale Zulässigkeit entscheidet die/der Vorsteher/in. Die Bürger/innen werden bei Abgabe ihrer Fragen im BVV-Büro in eine Frageliste eingetragen und in der Sitzung der Reihe nach aufgerufen.
Absatz 5 wird ergänzt: Die Einwohneranfrage sollte mit einer kurzen Begründung nicht mehr als drei Minuten beanspruchen und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Sie darf aus bis zu zwei Teilfragen bestehen, die im thematischen Zusammenhang stehen müssen. Eine Nachfrage der/des Fragestellenden ist zulässig. Die Antworten werden nicht besprochen. |
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