Drucksache - 1600/XX  

 
 
Betreff: Stolpersteine und die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneGrüne
Verfasser:Künning, UrsulaKünning, Ursula
Drucksache-Art:Große Anfrage 2Große Anfrage 2
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
27.11.2019 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
04.12.2019 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Große Anfrage vertagt 1
Große Anfrage beantwortet
Antwort 1600/XX

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass einige Stolpersteine in Neukölln von Schankvorgärten verdeckt werden?
  2. Teilt das Bezirksamt die Einschätzung, dass dadurch das Gedenken und die Erinnerung an die im NS ermordeten Menschen unmöglich gemacht werden?
  3. nnen Tisch- und Stuhlbeine die empfindlichen Stolpersteine zerkratzen oder gar beschädigen?
  4. Überprüft das Straßen- und Grünflächenamt bei der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis automatisch, ob an der betroffenen Stelle ein oder mehrere Stolpersteine verlegt sind?
  5. Wenn ja, beinhaltet eine erteilte Sondernutzungserlaubnis an den Stellen wo Stolpersteine verlegt sind, Auflagen, dass diese nicht durch Schankvorgärten zugestellt werden dürfen; wenn nein, warum nicht?
 
 

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