Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1437/XX
Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, zu prüfen, ob Drogenkonsumenten zum Einsammeln der benutzten Drogenkonsumutensilien an Grünstreifen, Parkanlagen, U/S Bahn oder Spielplätzen verpflichtet oder bewegt werden können, um die gesundheitliche Gefahr, die von den benutzten Spritzen ausgehen, für die Anwohner, insbesondere Kinder zu minimieren.
Begründung: Das Grünflächenamt und Ordnungsamt ist zur Zeit damit beschäftigt, an den bisher 23 bekannten Drogenschwerpunkten im Bezirk Grünstreifen, Parkanlagen, U/S Bahn oder Spielplätzen, nach benutzten Spritzen nach Drogenkonsumutensilien abzusuchen und zu entsorgen, um die gesundheitliche Gefahr für die Anwohner, insbesondere Kinder zu minimieren. Täglich kommen neue Schwerpunktgebiete hinzu. Das Grünflächenamt soll endlich seinen primären Aufgaben wie Park-und Baumpflege nachgehen können. Ebenso das Ordnungsamt. Ebenfalls sammeln Bürger die benutzten Spritzen z.B. im Anita-Berber-Park auf. Zuletzt haben sie an einen Tag 250 Spritzen dort aufgesammelt und entsorgt. Erinnert sei auch an die Aktion Aktion „Sauberes Berlin“, die im Dezember vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg in Zusammenarbeit mit dem Notdienst Berlin e. V. durchgeführt wurde. Insbesondere wird das Bezirksamt ersucht, die zuständige Stadträtin für Bürgerdienste, Ordnungsamt, Straßen- und Grünflächenamt in Tempelhof-Schöneberg zu Projektverlauf und vorläufiger Nutzenanalyse zu befragen, um von den Erfahrungen des Nachbarbezirkes profitieren zu können. |
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