Drucksache - 1417/XX  

 
 
Betreff: BVV Neukölln verurteilt islamistische Provokation auf dem Tempelhofer Feld
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FraktionslosFraktionslos
Verfasser:Zielisch, AnneFunk, Anne
Drucksache-Art:EntschließungEntschließung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
14.08.2019 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Entschließung
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV Neukölln verurteilt die öffentliche Zurschaustellung islamistischen Gedankenguts, wie sie sich zum Anlass des Opferfestes auf dem Tempelhofer Feld zugetragen hat. Bei der in Rede stehenden Veranstaltung der der Moslembruderschaft nahestehenden Neuköllner Begegnungsstätte mussten Frauen und Männer getrennt Platz nehmen, wie es den Regeln der Scharia entspricht. Die Durchsetzung dieser Sitzordnung, welche den niederen Rang der Frau im Islam manifestiert und symbolisiert und somit gegen Artikel 3(2) GG verstößt, wurde nach aktuellem Informationsstand von eigens dafür eingesetzten Wächtern gewährleistet.

Der Verein beziehungsweise die dazugehörige Moschee Dar-Assalam in der Flughafenstraße ist in der Vergangenheit nicht nur durch frauenfeindliche, sondern auch durch homophobe und antisemitische Predigten aufgefallen. Angesichts der zunehmenden Übergriffe auf Homo- und Transsexuelle sowie auf Juden ist es umso wichtiger, dieser Moschee keinen Raum zu bieten und ihr insbesondere nicht den öffentlichen Raum zu überlassen, wie es am Tempelhofer Feld geschehen ist und wodurch der Eindruck erweckt wird, das von dieser Moschee in der Vergangenheit verbreitete Gedankengut sei in der Gesellschaft in irgendeiner Weise akzeptiert. Die BVV Neukölln missbilligt die Fehlentscheidung der Grün Berlin GmbH. Frauenfeindlichkeit, Homophobie und Antisemitismus dürfen in Neukölln keinen Platz haben!

 
 

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