Drucksache - 1408/XX  

 
 
Betreff: Wahl einer Schiedsfrau / eines Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk 5
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/StadtSozBüdBA/StadtSozBüd
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur WahlVorlage zur Wahl
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
19.06.2019 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Wahl
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gemäß § 3 des Berliner Schiedsamtsgesetzes vom 7.04.1994 (GVBl. S. 109) wird

 

Frau

Claudia Feiling

 

ckwirkend zum 04.01.2019 für die Dauer von 5 Jahren für den Schiedsamtsbezirk 5 als Schiedsfrau gewählt.

 

Begründung:

Gemäß §3 Abs. 3 Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) wird eine Schiedsperson für fünf Jahre gewählt. Die Amtszeit von Frau Feiling als Schiedsperson ist am 03.01.2019 abgelaufen, so dass eine Neuwahl gemäß § 3 Abs. 1 BlnSchAG erforderlich wird. Bis zu ihrem Amtsantritt bleibt die bisherige Schiedsperson tätig. Frau Feiling übt das Schiedsamt seit 2014 und chte dieses gern weiter ausüben. Gegenvorschläge liegen nicht vor.

 

Berlin-Neukölln, den 12.06.2019

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel        Biedermann

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadtrat

 
 

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