Drucksache - 1334/XX  

 
 
Betreff: B-Pläne St. Jakobi II ändern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEStadtentwicklung und Wohnen
Verfasser:Fuhrmann, MarlisFuhrmann, Marlis
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
22.05.2019 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz
20.06.2019 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz gegenstandslos   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
08.08.2019 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.08.2019 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung UmNat, SuW ff
Beschluss UmNat
Ausschuss Beschluss
Beschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Bebauungsplan XIV-269-1 b "St. Jakobi-Kirchhof II" ist künftig festzuschreiben, dass eine Bebauung in der 2. Reihe ausgeschlossen wird.

 

  1. Im Bebauungsplan XIV-269-1 a "St. Jakobi-Kirchhof II" istnftig festzuschreiben, dass Herauslösung und Verkauf der als Naturdenkmal geschützten Hauptallee bzw. ihrer Trasse ausgeschlossen wird.

 

 

Ursprung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Bebauungsplan XIV-269-1 b „St. Jakobi-Kirchhof II“ ist dahingehend zu ändern, dass eine Bebauung in der 2. Reihe entlang der Hermannstraße ausgeschlossen wird.

 

  1. Der Bebauungsplan XIV-269-1 a „St. Jakobi-Kirchhof II“ ist dahingehend zu ändern, dass Herauslösung und Verkauf der als Naturdenkmal gesctzten Hauptallee bzw. ihrer Trasse ausgeschlossen wird.

 

Begründung:

Der Ev. Friedhofsverband plant eine Aufgabe seiner Friedhöfe an der Hermannstraße. Eine schrittweise Bebauung der Friedhöfe bei Verlust der Bestattungs- und Grünflächen erscheint jedoch aus Pietät und zwecks Sicherung von ökologisch wertvollen Freiflächen nicht wünschenswert. In der Wohnungsbaupotenzialstudie des Bezirkes von 2013 werden die Friedhöfe nicht zur Bebauung empfohlen. Das Integrierte Friedhofsentwicklungskonzept (IFEK) von 2015 sieht zunächst eine Teilbebauung vor. Mit Fortschreibung des IFEK wird der Trend zur Bebauung über Wohnungen und soziale Infrastruktur hinaus noch verstärkt. War zum Beispiel zunächst entlang der Hermannstraße nur ein schmaler Streifen Wohnbebauung unter Aufnahme der durch Abriss verdrängten Gewerbe im Erdgeschoß vorgesehen, so zeigen die aktuelle Umsetzung eines Bürogebäudes auf dem St. Thomas-Kirchhof eine deutlich größe Bebauungstiefe. Entwürfe für den St. Jacobi-Kirchhof II weisen eine Bebauung einschließlich der 2. Reihe aus. Dabei ist eine Umbauung der denkmalgeschützten Kapelle vorgesehen. Ähnlich kritisch erscheint die neuerdings durch den Kirchhof vorgesehene Erschließung für die geplante Schule an der Oderstraße. Demnach ist eine Befestigung der Wegedecke der geschützten Allee geplant sowie der Verkauf der Trasse an den Schulträger.

 
 

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