Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1319/XX
Frage 1: Hat das BA für die Entscheidung über die Rodungsmaßnahmen entlang des Weigandufers in irgendeiner Form Gutachten, Expertisen o.ä. erstellen lassen über ökologische und (mikro-) klimatische Auswirkungen der Umgestaltungen entlang des Weigandufers, was sind die Ergebnisse dieser Prognosen und können diese Prognosen eingesehen oder öffentlich gemacht werden?
Frage 2: Inwieweit erfolgte für die Planungen der Umgestaltungen des Stadtgrüns entlang des Weigandufers eine Abstimmung mit anderen Programmen des Berliner Senats wie z.B. Charta Stadtgrün, Wildbienenprojekt, Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt und zum Beispiel des Handbuchs Gute Pflege – Pflegestandards für die Berliner Grün- und Freiflächen des Berliner Senats, demzufolge spontan angesiedelte Pflanzen – im Sinne der urbanen Wildnis - respektiert und erhalten werden sollen?
Begründung: Entlang des Weigandufers werden im Rahmen der Stadtteilsanierung Umgestaltungen mit massiven Eingriffen in das bestehende Stadtgrün vorgenommen. Es sollen massive Rodungen stattfinden und stattdessen Gräser und niedrige Bodendecker und Stauden gepflanzt werden. Einige neue Bäume sollen gepflanzt werden. Experten vom BUND halten die Maßnahmen aus ökologischer und klimatischer Sicht für kontraproduktiv. Bürger beobachten bereits jetzt – nach bereits erfolgter Umgestaltung des Wildenbruchparks - einen massiven Rückgang des Insekten- und Vogelbestandes und der Artenvielfalt. Laut einer Umfrage von 96 Nutzern des Uferweges entlang des Weigandufers sind 99% der Befragten gegen die Umgestaltungen angesichts der aktuellen besorgniserregenden ökologischen und klimatischen Entwicklungen oder einfach, weil sie den gegenwärtigen Bestand schön und erhaltenswert finden. Ich stelle die Anfrage Nummer 1 vor der BVV Neukölln, da das Bezirksamt dem Beteiligungsgremium Sonnenallee entgegen den Ausführungsvorschriften über Betroffenenvertretungen (BVV Beschluss Ö 10.13 vom 2.12.2009) eine Auskunft verweigert und stattdessen nur auf einen Antrag über das Informationsfreiheitsgesetz antworten will. |
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