Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1293/XX
Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür einzusetzen, dass in Neukölln an von Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung stark frequentierten Fußgängerüberwegen Fußgängerampeln mit Restzeitanzeige erprobt werden.
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür einzusetzen, dass in Neukölln an von Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung stark frequentierten Fußgängerüberwegen Fußgängerampeln mit Restzeitanzeige erprobt werden. Die Maßnahme soll wissenschaftlich begleitet und hinsichtlich der Auswirkungen auf das Verkehrsgeschehen und das Verhalten der Verkehrsteilnehmer evaluiert werden. Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zum 31. Oktober 2019 zu berichten.
Begründung: Grünphasen an Fußgängerampeln dauern in der Regel eine Sekunde pro 1,2 Meter Überweg. Dieser Zeitraum ist für viele Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, zu kurz insbesondere dann, wenn sie die Überquerung erst zum Ende der Grünphase beginnen. Mit der Information darüber, wie lange die Grünphase noch andauert, können die Betroffenen einschätzen, ob sie die Überquerung noch beginnen können oder ob sie auf die nächste Grünphase warten wollen. Die Restzeitanzeige in der Rotphase kann gefährliche Situationen verhindern, die durch das Überqueren bei Rot entstehen können. Oftmals wird die Überquerung bei Rot durch Ungeduld ausgelöst. Die Information über die Restzeit der Rotphase kann zu einem entspannteren Verhalten der Fußgängerinnen und Fußgänger und damit zu mehr Verkehrssicherheit führen. Andere Kommunen im In- und Ausland haben Fußgängerampeln mit Restzeitanzeige bereits getestet und konnten ein disziplinierteres und rücksichtsvolleres Verhalten der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer und eine Reduzierung von Unfällen mit Fußgängerbeteiligung feststellen.
-Schlussbericht-
Das Bezirksamt hat sich dafür eingesetzt, dass in Neukölln an von Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung stark frequentierten Fußgängerüberwegen Fußgängerampeln mit Restzeitanzeige erprobt werden. Hierzu hat sich die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wie folgt geäußert:
„Im Rahmen des Modellprojektes „Fußgängerfreundliche Ampeln" der Fußverkehrsstrategie für Berlin sind bereits über einen Zeitraum von 12 bis 18 Monaten drei Pilotprojekte zur Verbesserung der Fußverkehrssignalisierung getestet worden. Im Fokus stand neben der Erhöhung der Sicherheit und des Komforts der zu Fuß Gehenden auch die Transparenz hinsichtlich der Signalisierung von Verkehrsabläufen.
Nähere Informationen zu diesen Pilotprojekten stehen auf der folgenden Webside zur Verfügung.
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/fussgaenger/strategie/de/ampeln.shtml
Die Auseinandersetzung mit den Ergebnissen des Modellprojektes auf verschiedenen Ebenen hat gezei.gt, dass es für eine abschließende Bewertung der Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit weiterer Untersuchungen und Abstimmungen bedarf. Um insbesondere eine Vereinbarkeit dieser ergänzenden fußgängerfreundlichen Signalanzeigen mit nationalen und internationalem Recht zu gewährleisten, wären entsprechende Modellversuche, welche durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zu initialisieren wären, hilfreich. Dementsprechend wurde dieses Ansinnen im Herbst 2016 auch durch meine Senatsverwaltung an das BMVI herangetragen.
Eine Antwort des BMVI auf die Empfehlung des Senats, die Berliner Pilotprojekte bundesweit zu erproben, ist bislang nicht erfolgt. Zudem ist auch nicht bekannt, ob das BMVI eigene Modellversuche zum Thema „Fußgängerfreundliche Ampeln" durchführt.
Vor diesem Hintergrund und dem Aspekt der notwendigen Rechtskonformität bitte ich um Ihr Verständnis, dass das Land Berlin gegenwärtig keine eigenständigen Pilotprojekte zur Verbesserung der Signalisierungsformen beabsichtigt.“
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 04.11.2019
Martin Hikel Bezirksbürgermeister |
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