Drucksache - 1293/XX  

 
 
Betreff: Mehr Sicherheit im Verkehr für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit einer Behinderung – Fußgängerampeln mit Restlaufanzeige erproben!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gr. FDPBzBm/Fin
Verfasser:Leppek, RolandHikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
10.04.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
05.06.2019 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung
19.06.2019 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
14.08.2019 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
28.08.2019 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
27.11.2019 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
04.12.2019 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
22.01.2020 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
26.02.2020 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
09.03.2020 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung VTO
Ausschuss Beschluss
vertagt 1
vertagt 2
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB vertagt 1
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB vertagt 2
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB vertagt 3
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB vertagt 4
Schlussbericht

Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür einzusetzen, dass in Neukölln an von Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung stark frequentierten Fußngerüberwegen Fußngerampeln mit Restzeitanzeige erprobt werden.

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür einzusetzen, dass in Neukölln an von Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung stark frequentierten Fußngerüberwegen Fußngerampeln mit Restzeitanzeige erprobt werden. Die Maßnahme soll wissenschaftlich begleitet und hinsichtlich der Auswirkungen auf das Verkehrsgeschehen und das Verhalten der Verkehrsteilnehmer evaluiert werden. Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zum 31. Oktober 2019 zu berichten.

 

Begründung: Grünphasen an Fußngerampeln dauern in der Regel eine Sekunde pro 1,2 Meter Überweg. Dieser Zeitraum ist für viele Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, zu kurz insbesondere dann, wenn sie die Überquerung erst zum Ende der Grünphase beginnen. Mit der Information darüber, wie lange die Grünphase noch andauert, können die Betroffenen einschätzen, ob sie die Überquerung noch beginnen können oder ob sie auf die nächste Grünphase warten wollen. Die Restzeitanzeige in der Rotphase kann gefährliche Situationen verhindern, die durch das Überqueren bei Rot entstehen können. Oftmals wird die Überquerung bei Rot durch Ungeduld ausgelöst. Die Information über die Restzeit der Rotphase kann zu einem entspannteren Verhalten der Fußngerinnen und Fußnger und damit zu mehr Verkehrssicherheit führen. Andere Kommunen im In- und Ausland haben Fußngerampeln mit Restzeitanzeige bereits getestet und konnten ein disziplinierteres und rücksichtsvolleres Verhalten der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer und eine Reduzierung von Unfällen mit Fußngerbeteiligung feststellen.

 

-Schlussbericht-

 

Das Bezirksamt hat sich dafür eingesetzt, dass in Neukölln an von Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung stark frequentierten Fußgängerüberwegen Fußgängerampeln mit Restzeitanzeige erprobt werden. Hierzu hat sich die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wie folgt geäußert:

 

Im Rahmen des Modellprojektes „Fußgängerfreundliche Ampeln" der Fußverkehrsstrategie für Berlin sind bereits über einen Zeitraum von 12 bis 18 Monaten drei Pilotprojekte zur Verbesserung der Fußverkehrssignalisierung getestet worden. Im Fokus stand neben der Erhöhung der Sicherheit und des Komforts der zu Fuß Gehenden auch die Transparenz hinsichtlich der Signalisierung von Verkehrsabläufen.

 

Nähere Informationen zu diesen Pilotprojekten stehen auf der folgenden Webside zur Verfügung.

 

https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/fussgaenger/strategie/de/ampeln.shtml

 

Die Auseinandersetzung mit den Ergebnissen des Modellprojektes auf verschiedenen Ebenen hat gezei.gt, dass es für eine abschließende Bewertung der Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit weiterer Untersuchungen und Abstimmungen bedarf. Um insbesondere eine Vereinbarkeit dieser ergänzenden fußgängerfreundlichen Signalanzeigen mit nationalen und internationalem Recht zu gewährleisten, wären entsprechende Modellversuche, welche durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zu initialisieren wären, hilfreich. Dementsprechend wurde dieses Ansinnen im Herbst 2016 auch durch meine Senatsverwaltung an das BMVI herangetragen.

 

Eine Antwort des BMVI auf die Empfehlung des Senats, die Berliner Pilotprojekte bundesweit zu erproben, ist bislang nicht erfolgt. Zudem ist auch nicht bekannt, ob das BMVI eigene Modellversuche zum Thema Fußgängerfreundliche Ampeln" durchführt.

 

Vor diesem Hintergrund und dem Aspekt der notwendigen Rechtskonformität bitte ich um Ihr Verständnis, dass das Land Berlin gegenwärtig keine eigenständigen Pilotprojekte zur Verbesserung der Signalisierungsformen beabsichtigt.“

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 04.11.2019

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 
 

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