Drucksache - 1281/XX  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 8-52ba
(„Dörferblick - Gärtnereien“)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/StadtSozBüdBA/StadtSozBüd
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
10.04.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung
22.05.2019 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
19.06.2019 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
14.08.2019 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
28.08.2019 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB vertagt 1
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB vertagt 2
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB vertagt 3
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

a)      Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan 8-52ba vom 4.09.2018r die Grundstücke Gockelweg 14 und 17 sowie einen Abschnitt des Gockelwegs zwischen der Wendekehre und der östlichen Grenze des Grundstücks Gockelweg 14 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-52ba (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664) sowie §12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 692) beschlossen.

b)      Der Bebauungsplan soll vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden und tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

c)   Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter den Punkten III 4.6 und III 4.7 der anliegenden Begründung beschrieben.

d)   Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-52ba ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

 

Berlin-Neukölln, den

 

 

___________________    _____________________

Hikel       Biedermann

Bezirksbürgermeister     Bezirksstadtrat

 

 

-Schlussbericht-

 

Der Bebauungsplan 8-52ba vom 4.09.2018r die Grundstücke Gockelweg 14 und 17 sowie einen Abschnitt des Gockelwegs zwischen der Wendekehre und der östlichen Grenze des Grundstücks Gockelweg 14 im Bezirk Neulln, Ortsteil Rudow ist am 10.04.2019 durch Rechtsverordnung des Bezirksamtes Neukölln festgesetzt worden.

 

Die Verordnung ist am 18.04.2019 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 12 auf Seite 260 verndet worden.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung

(Drs.Nr. 1281/XIX) als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den

 

 

 

___________________    _____________________

Hikel       Biedermann

Bezirksbürgermeister     Bezirksstadtrat

 
 

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