Drucksache - 1157/XX  

 
 
Betreff: Abwendungsvereinbarung bei Hausverkauf im Miliieuschutzgebiet
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner/inEinwohner/in
Verfasser:Janßen, Hilde 
Drucksache-Art:EinwohneranfrageEinwohneranfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
27.02.2019 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Einwohneranfrage
Einwohneranfrage beantwortet
Antwort 1157/XX

Frage 1:

 

Warum wird in Berlin nicht eine einheitliche und scharfe Abwendungsvereinbarung eingesetzt, die Immobilienspekulanten einen Strich durch ihr Geschäftsmodell macht?

 

Frage 2:

Wie will und kann sich der Bezirk für die Hausgemeinschaft Friedelstr.7 einsetzen, sollte dieser Fall eintreten?

 

Begründung:

Das Haus der Hausgemeinschaft Friedelstr.7 wurde verkauft. Der neue Käufer, ein Immobiliendienstleister, ausschließlich tätig im Luxussegment (Verkauf/Miete), hat unser Haus zu einem Kaufpreis erworben, der weit über einer Wirtschaftlichkeitsberechnung liegt.

Allein aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass eine „Modernisierung“ auf dem Rücken der Mietergemeinschaft geplant ist und keinerlei Interesse besteht, die Mieterstruktur zu erhalten.

Unsere Hausgemeinschaft ist geprägt durch eine alt eingesessene, noch typisch Neuköllner Bewohnerstruktur mit bis zu 40 Jahre alten Mietverträgen, z.T. Empfängern von Sozialleistungen, multikulturell, ein Bewohner ist außerdem auf einen Rollstuhl angewiesen.

r alle würde die Verdrängung aus ihrem Wohnraum den Verlust notwendiger Infrastruktur, jahrelang gewachsener sozialer Beziehungen und nachbarschaftlicher Unterstützung bedeuten.

 

Wir fordern den Bezirk auf, alles zu tun, damit das Vorkaufsrecht in unserem Fall ausgeübt werden kann.

 

Die erfolgreiche Durchhrung des Vorverkaufsrechtes ist in der Vergangenheit oft an der Abwendungsvereinbarung gescheitert, die von Käufern akzeptiert werden konnte, weil sie offenbar weiter mit deren Geschäftsmodell zu vereinbaren ist, - mit schwerwiegenden Konsequenzen für die Mieter*innen.

 

Sollte der Käufer in unserem Fall die Abwendungsvereinbarung unterzeichnen, ist eine Verdrängung der Mieter*innen, z.B. durch unterschiedlichste Sanierungsmaßnahmen kaum abwendbar.

 
 

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