Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0922/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert das bis jetzt existierende Amt einer Gleichstellungsbeauftragten in ein Referat für Gleichberechtigung umzuwandeln. In diesem sollen eine Frauenbeauftragte und ein Männerbeauftragter mit jeweils einer Halbtagsstelle tätig sein. Ersteres ist zwingend mit einer Frau zu besetzen, Letzteres zwingend mit einem Mann.
Begründung: Anders als der definierte Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten in Neukölln nahelegt, ist im Grundgesetz nicht von einer Gleichstellung von Frauen die Rede, sondern von einer Gleichberechtigung von Mann und Frau. Daher ist dringend eine Umwandlung des Amtes der Gleichstellungsbeauftragten in einen Ämterzuschnitt, der sich der Thematik der Gleichberechtigung in angemessener Weise widmet, geboten. Um dem gerecht zu werden, ist es unabdingbar, sowohl eine Frauenbeauftragte als auch einen Männerbeauftragten einzustellen. |
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