Drucksache - 0381/XX  

 
 
Betreff: Keine schriftlichen Eingangsbestätigung mehr im Jobcenter Neukölln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKELINKE
Verfasser:Hammer, DorisHammer, Doris
Drucksache-Art:Große Anfrage 1Große Anfrage 1
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
15.11.2017 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
13.12.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Große Anfrage vertagt
Große Anfrage beantwortet
Antwort

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Warum wurde die bisherige Praxis, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters die Abgabe von Unterlagen bestätigen, jetzt geändert und wurde das Bezirksamt davon im Vorfeld darüber informiert und wenn ja, wann?

 

  1. Wurden die Bedarfsgemeinschaften in den Anschreiben zur Abgabe von Unterlagenüber die geänderte Praxis informiert und wenn ja, in welcher Form?

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Abgabebescheinigung oft das einzige Beweismittel hinsichtlich der Erfüllung der Mitwirkungsplichten auch und gerade in Ordnungwirdrigkeits- und Strafverfahren ist und wenn ja, welche Lösung ist in Planung?

 

  1. Gibt es seitens des Jobcenters nunmehr eine Eingangsbestätigung für die per E-Mail an die Sammeladresse eingereichten Unterlagen und wenn nein, welche Lösung ist da vorgesehen?

 

  1. Wie viele Sanktionen, Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren wurden bisher wegen nicht abgegebener Unterlagen eingeleitet und in wie vielen Fällen wurde das Jobcenter vom Gericht aufgefordert, die Akten zu übergeben, und in wie vielen Fällen davon erging die Aufforderung an den Geschäftsführer?
 
 

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