Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0309/XX
Änderungsantrag der CDU:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Bezirk Neukölln führt nur Straßenumbenennungen durch, wenn die betroffenen Anwohner vorher befragt werden. Die Hälfte der betroffenen Anwohner müssen sich an der Umfrage beteiligen und von diesen müssen sich zwei Drittel für die Umbenennung aussprechen. Nur dann kann eine Straßenumbenennung erfolgen.
Der Änderungsantrag der CDU wird von der AfD-Fraktion übernommen.
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Bezirk Neukölln erklärt, dass es für den Rest der Legislaturperiode zu keinen Straßenumbenennungen im Bezirk Neukölln kommt. Ausgenommen sind von diesem Beschluss lediglich solche Straßen, die bis jetzt als eine Art provisorische Lösung nur mit einer Nummer bezeichnet werden.
Begründung: Seit einiger Zeit ist es Modeerscheinung geworden, Straßen, die nach Personen benannt sind, deren Wirken nicht vollständig dem Zeitgeist entsprechen, umzubenennen. Folgende zwei Gründe sprechen dafür, dem um sich greifenden Straßenumbenennungsaktivismus Einhalt zu gebieten: Erstens beugt eine gewisse Kontinuität bei den Straßennamen Verwechslungen vor, bietet Verlässlichkeit und ist für eine reibungslose Orientierung der Verkehrsteilnehmer förderlich. Zudem stellen Straßennamenumbenennungen kein geeignetes Mittel einer differenzierten Geschichtsbetrachtung dar. |
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