Drucksache - 0231/XX  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XIV-246 („Familienzentrum / Blueberry Inn“)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/StadtSozBüdBA/StadtSozBüd
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
21.06.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
15.11.2017 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss
VzK
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

a)   Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan XIV-246 vom 9. März 2016 mit Deckblatt vom 2. Februar 2017 für die Grundstücke Reuterstraße 9 (teilweise), 10, Karl-Marx-Straße 42 (teilweise) und Karl-Marx-Straße 52 im Bezirk Neukölln sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-246 (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 692) beschlossen.

Der Bebauungsplan soll vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden und tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

b)   Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie der erneuten öffentlichen Auslegung, wie unter den Punkten II 4.4 und III 4.5 der anliegenden Begründung beschrieben.

c)   Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-246 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

 

 

Berlin-Neukölln, den 9.5.2017

 

 

________________________________________

Dr. GiffeyBiedermann

BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat

 

 

 

-Schlussbericht-

 

Der Bebauungsplan XIV-246 vom 9. März 2016 mit Deckblatt vom 2. Februar 2017 für die Grundstücke Reuterstraße 9 (teilweise), 10, Karl-Marx-Straße 42 (teilweise) und Karl-Marx-Straße 52 im Bezirk Neukölln ist am 21.06.2017 durch Rechtsverordnung des Bezirksamtes festgesetzt worden.

 

Die Verordnung ist am 05.08.2017 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 21 auf Seite 402 verkündet worden.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (Drs. Nr. 0231 / XX) als erledigt an.

Berlin-Neukölln, den                2017

 

 

________________________________________

Dr. GiffeyBiedermann

BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat

 
 

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