Drucksache - 0223/XX  

 
 
Betreff: Pflichtaufgaben der Bürgerämter durch Bezirke sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEBA/StadtSozBüd
Verfasser:1. Licher, Thomas
2. Beitritt: SPD, Grüne, AfD
Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
21.06.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
26.02.2020 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
09.03.2020 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
02.06.2020 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
10.06.2020 
Fortsetzung der 47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB+
Vorlage zur Kenntnisnahme SB vertagt 1
Vorlage zur Kenntnisnahme SB vertagt 2
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Senatsdienststellen dafür einzusetzen, dass die "Pflichtaufgaben" der Bürgerämter weiterhin dauerhaft von den Bezirksämtern erbracht werden sollen. Dafür ist eine ausreichende personelle und materielle Ausstattung durch den Senat für die bezirklichen Bürgerämter unbedingt erforderlich.

 

Begründung: Um eine bestmöglichste Versorgung mit Dienstleistungen sicherzustellen, ist eine möglichst dezentrale Struktur am sinnvollsten. In den Bezirken sind die Kompetenzen vorhanden, um eine bürgernahe Struktur der Verwaltung zu gewährleisten.

 

Keinesfalls soll die Funktion der Bezirke durch weitere Verlagerung von Aufgaben und Zentralisierung von Funktionen ausgehöhlt werden. Stattdessen sollten die Kompetenzen der Bezirke gestärkt werden.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 21. Juni 2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich bei den zuständigen Senatsdienststellen dafür einzusetzen, dass die “Pflichtaufgaben“ der Bürgerämter weiterhin dauerhaft in den Bezirksämtern erbracht werden. Eine ausreichende personelle und materielle Ausstattung ist dabei unbedingt erforderlich.

 

Die Berliner Bürgerämter als Melde-, Pass- und Personalausweisbehörden erfüllen ordnungsrechtliche Aufgaben auf Grundlage von Gesetzen des Bundes und des Landes Berlin. Die gesetzlichen Regelungen treffen hierbei eine eindeutige Aufgabenzuweisung, wonach die Bezirksverwaltungen für die Erbringung der Dienstleistungen in den einzelnen Bürgerämtern zuständig sind und ihnen hierfür die Planung und der Einsatz der Ressourcen obliegen. Auch durch das in 2017 initiierte Leitprojekt zur Weiterentwicklung der Berliner Bürgerämter und die damit einhergegangene gesamtstädtische Steuerung durch die am 01.04.2019 in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift zur Einführung eines gesamtstädtischen Monitorings und Steuerungsverfahrens für die Ämter für Bürgerdienste (VV Monitoring und Steuerung Bürgerdienste) gab es keine Änderungen in den Zuständigkeiten. Dies war ausdrücklich auch nicht Teil des Projektauftrags.

 

Aufgrund der konkreten Verfahrenslage werden die Pflichtaufgaben unverändert durch die Bezirksämter erbracht, welche weiterhin für die personelle und materielle Ausstattung der Bürgerämter verantwortlich sind.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 20.01.2020

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen