Drucksache - 0185/XX  

 
 
Betreff: Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKELINKE
Verfasser:Fuhrmann, MarlisFuhrmann, Marlis
Drucksache-Art:Große Anfrage 1Große Anfrage 1
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
10.05.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
21.06.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Große Anfrage vertagt
Große Anfrage beantwortet
Antwort

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie ist der Stand der im Berliner Koalitionsvertrag angekündigten neuen Vorkaufsrecht-Verordnung des Senats bezüglich Immobilienspekulation in Milieuschutzgebieten?

 

  1. Soll die Verantwortung für Aufkäufe von Häusern künftig bei der Wohnungsbauleitstelle/Senat, der Steuerungsgesellschaft/Landeseigene Wohnungsunternehmen (LWU) oder den Bezirken und den dortigen gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen liegen?

 

  1. Wie würde der Aufkauf aktuell und wie soll er künftig finanziell sichergestellt werden (Fonds auf Bezirks- o. Landesebene, Finanzierung durch entsprechend auszustattende LWUs selbst)?

 

  1. Besteht ein BA-Beschluss zur regelmäßigen Prüfung der Kaufverträge für Häuser in Milieuschutzgebieten, werden bereits standardisierte Prüfverfahren verwendet und wer ermittelt den Verkehrswert gegenüber einem überhöhten Verkaufswert?

 

  1. Wie geht das BA mit Share deals um, wo keine Häuser sondern Gesellschaftsanteile veräert werden und das Vorkaufsrecht nicht greift (z. B. Weserstr. 53)?
 
 

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