Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0177/XX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten sich bei den zuständigen Senatsdienststellen für die vollständige Übernahme der Vorgaben aus dem Tempelhofer-Feld-Gesetz (Thf-Gesetz) einzusetzen. Dazu ist der Geltungsbereich im Flächennutzungsplan ausschließlich als Grünfläche darzustellen. Die aufgehobenen Bauflächen an Oderstraße, Columbiadamm, Tempelhofer Damm und S-Bahnring sind auszutragen.
Begründung: Zur Umsetzung des ThF-Gesetzes gehört seine planerische Darstellung. Mit der Darstellung wird der Intension des ThF-Gesetzes Rechnung getragen - nämlich der Freihaltung des Feldes von Bebauung zugunsten von Natur-, Klimaschutz und Erholungsnutzung. Zugleich wird mit dem auf die Zukunft gerichteten Planungsinstrument FNP die Freihaltung als langfristiges Ziel bekräftigt und damit der Direkten Demokratie Respekt gezollt. |
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