Drucksache - 0173/XX  

 
 
Betreff: Abbiegerspur in die Kanalstrasse
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDVerkehr, Tiefbau und Ordnung
Verfasser:1. Piehl, Stephan
2. CDU
Preuß, Marko
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
10.05.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung Vorberatung
12.07.2017 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung vertagt   
06.12.2017 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung vertagt   
14.03.2018 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung
25.04.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
30.05.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag überwiesen
Ausschuss vertagt
Ausschuss vertagt 2
Änderung des Antrages
Ausschuss Beschluss SGO
Beschlussempfehlung vertagt
Beschluss

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrags in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, darauf hinzuwirken und sich dafür einzusetzen, eine Abbiegerspur an der Kreuzung Stubenrauchstrasse Ecke Seidelbastweg für den PKW- und, LKW Verkehr in die Kanalstrasse, von der A 113 kommend, einzurichten. Dazu ist zu prüfen, ob die Bushaltestelle M11 von dem derzeitigen Standort hinter die Kreuzung verlegt werden kann. Eine verlängerte Ampelphase für Linksabbieger sollte in Erwägung gezogen und geprüft werden. Die Betreiber der Bahnanlage, die Berliner Verkehrsbetriebe, die Verkehrslenkung Berlin sowie alle erforderlichen Stellen sollen mit eingebunden werden, um dieses Projekt umzusetzen, sodass für alle Verkehrsteilnehmer ein besseres und sicheres Befahren und Überqueren der Kreuzung möglich wird.

 

Begründung:

Die Stubenrauchstrasse wird hinter der Kreuzung Seidelbastweg /Stubenrauchstraße in Richtung Zwickauer Damm von vorher zwei Spuren auf eine reduziert. Eine eindeutige Zuordnung der Spuren fehlt. Trotz des Rechtsfahrgebotes fahren viele Verkehrsteilnehmer auf der linken Seite. Diese wird als Abbiegespur in die Kanalstraße stark von den dortigen Betrieben durch LKW, Anlieger, sowie PKW die in Richtung Altglienicke möchten, genutzt. Fährt ein PKW an dieser Stelle weiter geradeaus Richtung Zwickauer Damm, kommt es immer wieder zu Irritationen hinsichtlich der Vorfahrt. Im Berufsverkehr befinden sich jene Autofahrer, die geradeaus auf der Stubenrauchstraße in Richtung Zwickauer Damm weiterfahren möchten, im Stau. Oft Scheren diese dann auf die rechte Spur aus die nicht einmal markiert ist.

 
 

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