Drucksache - 0084/XX  

 
 
Betreff: Erhalt der Brunnengalerie im Glockenblumenweg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA/UmNat
Verfasser:1. Scharmberg, Peter
2. Beitritt: CDU, AfD, Gr.FDP
Eberenz, Bernward
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
22.02.2017 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
24.03.2021 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich mit Nachdruck bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dafür einzusetzen, dass die Brunnengalerie im Buckow – Rudower Blumenviertel mindestens bis 2022 in Betrieb bleibt und die Brunnen, die unter einer Förderleistung von 75 % liegen, wieder auf eine maximale Förderleistung instand gesetzt werden.

 

Darüber hinaus soll die Fördermenge nach Fertigstellung des neuen Wasserwerkes so angehoben werden, dass der Grundwasserspiegel nicht weiter ansteigt.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der BVV vom 22.02.2017 wurde das Bezirksamt gebeten, sich mit Nachdruck bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dafür einzusetzen, dass die Brunnengalerie im Buckow – Rudower Blumenviertel mindestens bis 2022 in Betrieb bleibt und die Brunnen, die unter einer Förderleistung von 75 % liegen, wieder auf eine maximale Förderleistung instandgesetzt werden. Darüber hinaus soll die Fördermenge nach Fertigstellung des neuen Wasserwerkes so angehoben werden, dass der Grundwasserspiegel nicht weiter ansteigt. Im Rahmen der wasserwirtschaftlichen Sofortmaßnahmen wurde im Rudow-Buckower Blumenviertel im Glockenblumenweg Mitte der 1990er Jahre eine Brunnenanlage errichtet, die im Herbst 1997 in Betrieb ging. Seitdem wird dort der Grundwasserstand - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht seitens des Senats – abgesenkt. Die Erlaubnis zum Betrieb dieser Anlage zur Grundwasserregulierung wurde im Jahr 1996 auf zehn Jahre erteilt und auf Antrag 2007 um weitere zehn Jahre bis zum 31.12.2017 verlängert. Der entscheidende Erlaubnisgrund für die Erteilung der Erlaubnis zur Grundwasserabsenkung durch das Land Berlin war die Unterstützung der Altlastensanierung im Altlastengebiet Johannisthal. Da die Sanierungsarbeiten weitgehend abgeschlossen waren, war aus Sicht des Senats auch der Erlaubnisgrund für den weiteren Betrieb der Anlage entfallen. Die Anlage sollte fristgerecht mit Ablauf des 31.12.2017 außer Betrieb gestellt werden. Mit dem Beschluss der BVV vom 22.02.2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich dafür einzusetzen, dass die Brunnengalerie bis 2022 in Betrieb bleibt. Das Bezirksamt hat sich beim Senat u.a. durch die Initiierung eines Rundes Tisches und in mehreren Gesprächskreisen dafür eingesetzt, dass die Brunnengalerie nicht zum Jahresende 2017 abgestellt wird. Der Senat hat nicht verhehlt, dass er sich gesetzlich grundsätzlich nicht verpflichtet fühlt, das Grundwasser dauerhaft künstlich abzusenken, um Keller trocken zu halten. Gleichwohl hat er sich den Argumenten des Bezirksamtes angeschlossen, dass die angestrebte privatrechtliche Lösung zum Neubau und anschließendem Weiterbetrieb der Grundwasserregulierungsanlage nicht in aller Kürze erfolgen kann, sondern sowohl in rechtlicher als auch organisatorischer Hinsicht Zeit erfordert. Im Ergebnis hat der Senat die Erlaubnis für den Betrieb der Anlage im Glockenblumenweg letztmalig um maximal vier Jahre, bis zum 31.12.2021 verlängert. Dieser Sachstand wurde dem Ausschuss mitgeteilt und zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 23. Februar 2021

 

 

Martin Hikel Bernward Eberenz

 
 

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