Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0063/XX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der §40 Abs. 7 möge durch folgende Formulierung ersetzt werden: “Bezirksverordnete, die zur Geschäftsordnung sprechen wollen, müssen bis zur Eröffnung der Abstimmung sofort das Wort erhalten. Bei Anträgen zur Geschäftsordnung ist jeweils höchstens eine Für- und Gegenrede anzuhören. Die Redezeit darf 2 Minuten nicht überschreiten.” |
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