Drucksache - 0045/XX  

 
 
Betreff: Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung Neukölln für das Haushaltsjahr 2015
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtHaushWiVerwGleich
Verfasser:BzBm' in Dr. Franziska GiffeyMorsbach, Michael
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
25.01.2017 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung Vorberatung
07.02.2017 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
22.02.2017 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
VzB überwiesen
Ausschuss Beschluss
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2015 wird in der Fassung der Anlage mit folgenden Abschlussergebnissen genehmigt:

 

Summe der Ist-Einnahmen

802.904.512,74  EURO

 

Summe der Ist-Ausgaben

795.447.765,91  EURO

 

Kassenmäßiges Jahresergebnis   

7.456.746,83  EURO

 

 

 

Begründung und Rechtsgrundlage: 

 

Der Bezirk hat nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) nach Schluss des Haushaltsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Sie ist ein Teil der Haushalts- und Vermögensrechnung des Landes Berlin, die der Senat nach Artikel 94 der Verfassung von Berlin und nach den §§ 80 - 87 und 114 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung aufzustellen und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen hat. Darüber hinaus verpflichtet § 4 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz nach Schluss des Rechnungsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen und das erwirtschaftete Abschlussergebnis auf die Globalsumme für den nächsten aufzustellenden Bezirkshaushaltsplan vorzutragen.

 

 

Über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG, allerdings vorbehaltlich der Entlastung des Senats durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung.

 

Die beiliegende Bezirkshaushaltsrechnung entspricht in ihrer Gestaltung den geltenden Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (Nr. 9 AV § 80 LHO, Berliner Haushaltsrechnung in der Fassung von 2011). Sie weist nach, mit welchen Ergebnissen die Verwaltung gegenüber dem Bezirksplan gewirtschaftet hat.

Sie ist im Wesentlichen ein Rechenschaftsbericht in Zahlen über die Haushaltswirtschaft des Bezirksamtes. 

 

Wegen des Umfangs wird die titelkonkrete Rechnungsnachweisung (Tabelle 300) nur in elektronischer Form bereitgestellt, kann aber bei Bedarf gern als Druckexemplar aufgeliefert werden. Um dem Wunsch nach Transparenz nachzukommen, werden alle Tabellen der Bezirkshaushaltsrechnung in elektronischer Form im Bezirkskommunikationsnetz hinterlegt. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Finanzen ist keine Übermittlung der Tabellen im Excel-Format möglich. Deshalb wird zusätzlich die aktuellste Haushaltsüberwachungsliste des Jahres 2015 im Excel-Format zur Verfügung gestellt. Die Dateien befinden sich auf Laufwerk

 

I:\Steuerungsdienst\FB_Finanzen\Haushalt\Haushalts- und Vermögensrechnung\2015\Haushaltsrechnung.

 

Berlin-Neukölln,                  .2017

 

 

___________________

Dr. Giffey

Bezirksbürgermeisterin

 

 

 
 

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