Drucksache - 0042/XX
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Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beruft gemäß § 35 Abs. 8 und 9 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) beratendes Mitglied auf Vorschläge der zuständigen Stelle in den Jugendhilfeausschuss:
Die Benennung erfolgt gem. § 35 Abs. 8 AG KJHG durch das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes.
Ordentliches Mitglied mit beratender Stimme
- Ein Vertreter des Bezirksschulbeirates nach § 35 Abs. 7 Nr. 6 AG KJHG
Hans-Detlef Glücklich geb.: 17.11.1945 |
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