Drucksache - 0042/XX  

 
 
Betreff: Berufung eines beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher/inVorsteher/in
  Oeverdieck, Lars
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
25.01.2017 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beruft gemäß § 35 Abs

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beruft gemäß § 35 Abs. 8 und 9 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) beratendes Mitglied auf Vorschläge der zuständigen Stelle in den Jugendhilfeausschuss:

 

Die Benennung erfolgt gem. § 35 Abs. 8 AG KJHG durch das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes.

 

 

Ordentliches Mitglied mit beratender Stimme

 

- Ein Vertreter des Bezirksschulbeirates nach § 35 Abs. 7 Nr. 6 AG KJHG

 

Hans-Detlef Glücklich

geb.: 17.11.1945

 
 

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