Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1687/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
a) Der vom Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - aufgestellte Bebauungsplan XIV-290b vom 08.03.2016 für die Grundstücke Eichenauer Weg 55/59b, Am Großen Rohrpfuhl 1/3, 4-12, 14/18, 20-30, 32/38 sowie Waßmannsdorfer Chaussee 30/32 und 40/42 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-290b (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578) in der bis zum Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283) geltenden Fassung in Verbindung mit Artikel 4 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 693) beschlossen. Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden. b) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt III 4.6 der anliegenden Begründung beschrieben. c) Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-290b ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Berlin-Neukölln, den
________________________________________ Dr. GiffeyBlesing BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat
-Schlussbericht- Der Bebauungsplan XIV-290b vom 08.03.2016 für die Grundstücke Eichenauer Weg 55/59B, Am Großen Rohrpfuhl 1, 3-12, 14/18, 20-30, 32/38, Waßmannsdorfer Chaussee 28/32 und 40/42 sowie den Abschnitt des Eichenauer Wegs zwischen Waßmannsdorfer Chaussee und der südöstlichen Grenze des Grundstücks Eichenauer Weg 61 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow ist am 25.10.2016 durch Rechtsverordnung des Bezirksamtes Neukölln festgesetzt worden.
Die Verordnung ist am 11.11.2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 29 auf Seite 833 verkündet worden.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (Drs.Nr. 1687/XIX) als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 24.11.2016
________________________________________ Dr. GiffeyBiedermann BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat |
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