Drucksache - 1687/XIX  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XIV-290b („Am Großen Rohrpfuhl“)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/BauNatBüDBA/StadtSozBüd
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
13.07.2016 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
25.01.2017 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
22.02.2017 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss
VzK SB vertagt
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

a)   Der vom Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - aufgestellte Bebauungsplan XIV-290b vom 08.03.2016 für die Grundstücke Eichenauer Weg 55/59b, Am Großen Rohrpfuhl 1/3, 4-12, 14/18, 20-30, 32/38 sowie Waßmannsdorfer Chaussee 30/32 und 40/42 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-290b (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578) in der bis zum Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283) geltenden Fassung in Verbindung mit Artikel 4 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 693) beschlossen.

Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.

b)   Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt  III  4.6 der anliegenden Begründung beschrieben.

c)   Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-290b ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

 

Berlin-Neukölln, den

 

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Dr. GiffeyBlesing

BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat

 

 

 

 

-Schlussbericht-

Der Bebauungsplan XIV-290b vom 08.03.2016 für die Grundstücke Eichenauer Weg 55/59B, Am Großen Rohrpfuhl 1, 3-12, 14/18, 20-30, 32/38, Waßmannsdorfer Chaussee 28/32 und 40/42 sowie den Abschnitt des Eichenauer Wegs zwischen Waßmannsdorfer Chaussee und der südöstlichen Grenze des Grundstücks Eichenauer Weg 61 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow ist am 25.10.2016 durch Rechtsverordnung des Bezirksamtes Neukölln festgesetzt worden.

 

Die Verordnung ist am 11.11.2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 29 auf Seite 833 verkündet worden.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung

(Drs.Nr. 1687/XIX) als erledigt an.

 

 

Berlin-Neukölln, den 24.11.2016

 

________________________________________

Dr. GiffeyBiedermann

BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat

 
 

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