Drucksache - 1675/XIX  

 
 
Betreff: Fußgängerüberweg in der Köpenicker Straße / Alt Rudow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA/FinWi
  Dr. Giffey, Franziska
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
13.07.2016 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
07.12.2016 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
25.01.2017 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
22.02.2017 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag + Beschluss
VzK SB
VzK SB vertagt
VzK SB vertagt 2
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, in der Köpenicker Straße ca. fünf Meter vor der Straßeneinndung Alt-Rudow auf der Fahrbahn eine markierte Vorstreckung nach Regelplan einzurichten.

 

Eine Gehwegabsenkung ist in diesem Bereich beidseitig vorhanden.

 

 

 

 

-Schlussbericht-

Der in Rede stehende Straßenbereich hat eine Fahrbahnbreite von ca. 6,50 m. Für das Aufbringen einer Fahrbahnmarkierung nach Regelplan ist eine Mindesttiefe von 2 m für die Markierung und eine verbleibende freie Fahrbahnbreite von mindestens 6 m erforderlich. Die Markierung darf nicht überfahren werden. Damit ist das Aufbringen einer  Überquerungshilfe an der gewünschten Stelle in der Köpenicker Straße nicht möglich.

 

Das Bezirksamt sieht hiermit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den        . November. 2016

 

 

 

 

Dr. Franziska Giffey

Bezirksbürgermeisterin

 

 
 

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