Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1647/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung wählt für den Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten bei der Abteilung Soziales des Bezirksamtes Neukölln
für das bisherige stellvertretende Mitglied beim Caritasverband für Berlin e.V., Frau Franziska Norberg welche als Dipl. Sozialarbeiterin beim Caritasverband für Berlin e.V.
Frau Andrea Tromp welche als Dipl. Sozialarbeiterin beim Caritasverband für Berlin e.V. tätig ist,
zum stellvertretenden Mitglied.
Begründung:
Die Nachwahl ist erforderlich, weil das bisherige stellvertretende Mitglied Frau Franziska Norberg nach eigener Mitteilung ab dem 1.4.2016 nicht mehr beim Caritasverband für Berlin e.V. tätig ist.
Gesetzliche Grundlage:
Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) vom 22.7.1996.
§ 34 Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten
(1) Zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten wird für jeden Bezirk ein Beirat gebildet. (2) Will die Bezirksverwaltung einem Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe nicht abhelfen, so hat sie den Beirat zu hören. a) drei Bezirksverordneten;
b) einem Vertreter der Gewerkschaften;
c) drei Vertretern von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen;
d) zwei Vertretern von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von Migrantenverbänden. (4) Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. (5) Das zuständige Mitglied des Bezirksamtes leitet die Verhandlungen des Beirats.
Berlin-Neukölln, den 2.6.2016 Bezirksamt Neukölln von Berlin
Dr. GiffeyB. Szczepanski BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat
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