Drucksache - 1605/XIX  

 
 
Betreff: Kindertagesstätte in der Gropiusspassage realisieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA/JugGes
  Liecke, Falko
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
11.05.2016 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
23.06.2016 
47. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
13.07.2016 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
21.06.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag überwiesen
Beschluss
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die beim Umbau der Gropiuspassagen geplante Errichtung einer Kindertagesstätte realisiert werden kann.

 

 

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 13. Juli 2016 wurde das Bezirksamt Neukölln gebeten, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die beim Umbau der Gropiuspassagen geplante Errichtung einer Kindertagesstätte realisiert werden kann.

 

In der 47. Sitzung des Jugendhilfeausschusses in der XIX. Wahlperiode am 23. Juni 2016 wurde darüber informiert, dass das Jugendamt Neukölln dieses Vorhaben bereits seit einigen Wochen unterstützt. Ende Mai 2016 erhielt Frau Staatssekretärin Klebba ein Schreiben, da die Mitarbeiterinnen in der Senatsverwaltung in einem ersten Beratungsgespräch im März 2016 deutlich machten, dass dieser Standort keine Befürwortung erfährt. Begründet wurde diese ablehnende Haltung mit grundsätzlichen Mängeln an der Außenfläche auf dem Dach und der fehlenden Möglichkeit für jedes Kind, selbstständig diese Fläche zu erreichen. Es werden keine künstlichen Außenanlagen - ohne natürliches Gras, Büsche, etc. - befürwortet. Das permanent hohe Verkehrsaufkommen unmittelbar neben dem Standort stelle einen weiteren Hinderungsgrund dar.

 

In dem Schreiben an die zuständige Staatssekretärin wurde auch deutlich gemacht, dass die Verantwortlichen im Jugendamt über die hier vorliegende grundsätzliche Ablehnung in der Kita-Aufsicht irritiert sind, denn es ist bekannt, dass die Zahl der zu betreuenden Kinder infolge der aktuellen Bevölkerungsdynamik sowie der wachsenden Flüchtlingszahlen stetig ansteigt. Dies gilt insbesondere auch für Neukölln.

 

Das Jugendamt Neukölln hat unmissverständlich darauf hingewiesen, dass in der Gropiusstadt dringender Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen besteht und deshalb die skizzierte Einrichtung mit geplanten 86 Plätzen im umgebauten Parkhaus der Gropiuspassagen baldigst benötigt wird. Es wurde ebenfalls deutlich gemacht, dass gegen eine Realisierung des "Parkhaus-Entwurfs" keine grundsätzlichen Bedenken des Jugendamtes bestehen und bereits Beispiel-Bauten existieren.

 

Wie die zuständige Staatssekretärin, Frau Klebba, mit Schreiben vom 10. August 2016 mitteilte, fand am 11. März 2016 mit dem Träger, der die Einrichtung „Carlson vom Dach“ in Spandau betreibt, in der Kita- Aufsicht ein Beratungsgespräch bezüglich der Neuköllner Gropiuspassage statt. Sie machte weiter darauf aufmerksam, dass die Entscheidung für die Genehmigung in Spandau eine spezifische Einzelfallentscheidung war, aus der nicht generalisierend eine Zustimmung zu „Dachfreiflächen“ geschlossen werden kann. Im Ergebnis des oben genannten Gesprächs wurde nach Auskunft der Staatssekretärin Einigkeit hergestellt, dass das Projekt in den Neuköllner Gropiuspassagen nicht den Abläufen eines Kita-Alltags und den Bedürfnissen der Kinder gerecht werden würde und pädagogisch schwierig umzusetzen sei. Der Träger nahm Abstand von dem Vorhaben an diesem Standort. Andere Interessenten sind der Senatsverwaltung nicht bekannt.

 

Abschließend wurde darauf aufmerksam gemacht, dass nur wenig Spielräume für ein erfolgreiches Genehmigungsverfahren bestehen und daher von einem Festhalten an dem in Rede stehenden Standort Seitens der Senatsverwaltung abgeraten wird.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den

 

 

________________________________________

Dr. Franziska GiffeyFalko Liecke

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen