Drucksache - 1597/XIX  

 
 
Betreff: Änderung der GO § 40, (2)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GeschäftsordnungGeschäftsordnung
  Koglin, Jürgen
Drucksache-Art:Beschlussempfehlung - 1. LesungBeschlussempfehlung - 1. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
27.04.2016 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
11.05.2016 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zurückgezogen   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Beschlussempfehlung
BE vertagt
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Änderungsantrag Grüne:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

„Bei der Besprechung von Großen Anfragen, Beratung von Anträgen, Vorlagen zur Wahl und
Vorlagen zur Beschlussfassung beträgt die Redezeit 12 Minuten pro Fraktion. Ergreift ein Bezirksamtsmitglied das Wort, so stehen danach jeder Fraktion zwei weitere Minuten Redezeit zu, sofern die Redezeit der Fraktion bereits aufgebraucht ist. Bei Beratungen von
Beschlussempfehlungen aus den Ausschüssen in zweiter und weiterer Lesung sowie Vorlagen zur Kenntnisnahme (Zwischen- und Schlussberichte) beträgt die Redezeit 5 Minuten pro Fraktion. Die
Redezeit für fraktionslose Bezirksverordnete und andere Personen wird auf 5 Minuten pro Tagesordnungspunkt begrenzt. Eine Verlängerung der Redezeit kann auf Antrag beschlossen
werden. Die Antworten des Bezirksamtes auf Große Anfragen sollen in der Regel eine Dauer von 10 Minuten nicht übersteigen. Das Bezirksamt wird ersucht weiterführende Antworten und Hintergründe der BVV ggf. ergänzend in Schriftform zur Verfügung zu stellen.

 

 

Ursprung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der § 40 (2) soll in folgenden Wortlaut geändert werden:

 

„Bei der Besprechung von Großen Anfragen, Beratung von Anträgen, Vorlagen zur Wahl und Vorlagen zur Beschlussfassung beträgt die Redezeit 12 Minuten pro Fraktion. Bei Beratungen von Beschlussempfehlungen aus den Ausschüssen in zweiter und weiterer Lesung sowie Vorlagen zur Kenntnisnahme (Zwischen- und Schlussberichte) beträgt die Redezeit 5 Minuten pro Fraktion. Die Redezeit für fraktionslose Bezirksverordnete und andere Personen wird auf 5 Minuten pro Tagesordnungspunkt begrenzt. Eine Verlängerung der Redezeit kann auf Antrag beschlossen werden. Das Bezirksamt soll sich an die Redezeitbegrenzung halten, die für die Fraktionen gelten.“

 
 

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