Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1597/XIX
Änderungsantrag Grüne: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
„Bei der Besprechung von Großen Anfragen, Beratung von Anträgen, Vorlagen zur Wahl und
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der § 40 (2) soll in folgenden Wortlaut geändert werden:
„Bei der Besprechung von Großen Anfragen, Beratung von Anträgen, Vorlagen zur Wahl und Vorlagen zur Beschlussfassung beträgt die Redezeit 12 Minuten pro Fraktion. Bei Beratungen von Beschlussempfehlungen aus den Ausschüssen in zweiter und weiterer Lesung sowie Vorlagen zur Kenntnisnahme (Zwischen- und Schlussberichte) beträgt die Redezeit 5 Minuten pro Fraktion. Die Redezeit für fraktionslose Bezirksverordnete und andere Personen wird auf 5 Minuten pro Tagesordnungspunkt begrenzt. Eine Verlängerung der Redezeit kann auf Antrag beschlossen werden. Das Bezirksamt soll sich an die Redezeitbegrenzung halten, die für die Fraktionen gelten.“ |
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